Per Video-Konferenz haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer entschieden, ob, wie und wann die erlassenen Corona-Maßnahmen gelockert werden können.
Die wichtigsten „Merkel-Aussagen“ für die Spanne vom 20. April bis 3. Mai:
– Kontaktverbot bleibt und wird weiterhin wie bisher von den Ordnungskräften geahndet
– Ziel muss es sein, Infektionsketten noch besser identifizieren zu können
– dringende Empfehlung für die Verwendung von Alltagsmasken im ÖPNV und beim Einkaufen
– Individuelle Konzeptentwicklung für Pflege- und Altenheime
Bereich Schule:
– Auf Abschlussklassen und Prüfungen konzentrieren – Konzept der Kultusministerkonferenz in den kommenden Tagen. Grundschulen und KiTas bleiben vorerst zu (Notbetreuung weiterhin vorhanden)
– nach dem 4. Mai schrittweise hochfahren (reduzierte Gruppen, Schulbus-Konzept, Pausen-Konzept muss vorbereitet werden)
– Friseurbetriebe können ab dem 4. Mai öffnen, wenn die Schutz- und Infektionsmaßnahmen ausreichend sind
– religiöse Veranstaltungen werden weiterhin nicht stattfinden, aber zeitnahe Beratungen für einen einvernehmlichen Weg
– Geschäfte bis maximal 800 m2 können leicht und schrittweise, unter guten Sicherheitskonzepten, geöffnet werden
– Gastronomie darf nach wie vor nicht geöffnet werden können
– Großveranstaltungen bis Ende August werden auf keinen Fall stattfinden können
Damit hat sich das Altstadtfest, Moselfest und Olewiger erledigt. Wenn der Weihnachtsmarkt auch noch ausfällt habe ich aber die Schnauze voll.
@Leser
Doofi, wandern doch aus?
@Affe
Das ist längst geschehen 🙂
Jemand mit Geist und Verstand (bzw. was noch übriggeblieben ist, falls jemals etwas da war)