Revision eingelegt: Ex-Minister Deubel muss (vorerst) nicht in Haft

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Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD). Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

KOBLENZ. Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) muss vorerst nicht ins Gefängnis: Er hat Revision eingelegt. Das hat aufschiebende Wirkung. Zudem verliert der 69-Jährige nicht sofort seine Beamtenpension von monatlich etwa 6700 Euro.

Eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz sagte am Dienstag: «Die Revision ist bei uns eingegangen.» Bei diesem Rechtsmittel prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil auf Rechtsfehler. Über die Ankündigung von Deubels Anwalt, Revision einzulegen, hatten zuvor auch die «Rheinpfalz» und der SWR berichtet.

Die Staatskanzlei in Mainz verwies am Dienstag erneut auf die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung: Erst dann könnten die Folgen für Deubels Beamtenpension im Detail ergründet werden.

Das Landgericht Koblenz hatte den Ex-Politiker aus Bad Kreuznach am vergangenen Freitag zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das neue Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hatte den einstigen Finanzminister bereits 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft mit Blick auf den Nürburgring-Ausbau verurteilt. 2015 hob der BGH dieses erste Urteil teils auf: Das Landgericht Koblenz habe in zehn Fällen nicht rechtsfehlerfrei die Gefährdung von Landesvermögen begründet. Nun musste eine andere Kammer in Koblenz eine Gesamtstrafe für eine uneidliche Falschaussage Deubels vor dem Untersuchungsausschuss Nürburgring und vier weitere Fälle von Untreue bilden.

2009 war in der Eifel die internationale Privatfinanzierung des zu großen Ausbaus des Nürburgrings spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen und Deubel zurücktreten.

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