TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen 35-jährigen Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Körperverletzung in sieben tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete ebenfalls eine anschließende Sicherheitsverwahrung des Angeklagten an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 05.02.2019 in seiner Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Trier-Quint Feuer gelegt und anschließend die Wohnung verlassen hatte. Bei dem Brand wurden sieben Menschen verletzt.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten vorwarf, bei der Brandstiftung billigend in Kauf genommen zu haben, dass mehrere Menschen eine Rauchgasvergiftung erlitten und eine Person psychische Schäden davontrug.
Der angeklagte 35-Jährige war bereits vor der Tat wegen Körperverletzungen und Eigentumsdelikten erheblich vorbestraft und war kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden.
Das Gericht ordnete heute auch noch eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt vor Antritt der Haftstrafe an.