Beistand von oben? Taube rettet Raser vor Strafe

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NRW. „Der Heilige Geist mag sich etwas dabei gedacht haben, als er sein Sinnbild am 21. Mai an exponierter Stelle platzierte.“ Die Polizei Viersen hat das Zeichen verstanden und ließ den Raser dieses Mal in Frieden, verbunden mit der Hoffnung, „dass der behütete Raser diesen „Wink von oben“ ebenso versteht und zukünftig angemessen fährt.“

Der Autofahrer raste mit 54 km/h bei erlaubten 30 Stundenkilometern in eine der Messstellen. Dies hätte für ihn ein Bußgeld in Höhe von 105,- Euro bedeutet, wenn ihm diese Fahrt nachzuweisen wäre. Dank des gefiederten Schutzengels mit augenscheinlich sorgsam ausgebreiteten Flügeln bleibt ihm dies jetzt wohl erspart.

„Eigentlich hätte die Taube auch ein Bußgeld verdient, denn sie war ja schließlich auch zu schnell unterwegs. Da wir aber nicht wissen, an welchem Ort sie pünktlich zu Pfingsten sein muss, lassen wir auch hier Gnade vor Recht walten“, schreibt die Polizei.

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