Nach tödlicher Brandstiftung in Mehrfamilienhaus: Acht Jahre Haft

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Symbolbild: Feuerwehr mit Drehleiter. Foto: Marcel Kusch / dpa-Archiv

NEUNKIRCHEN/SAARBRÜCKEN. Wegen besonders schwerer Brandstiftung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung ist ein 30-Jähriger am Freitag vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Für einen 19-jährigen Angeklagten, ebenfalls Deutscher, verhängte die Jugendkammer wegen Beihilfe zu besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl als erzieherische Maßnahme eine sogenannte Betreuungsweisung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten neun Jahre Haft und für seinen Komplizen ebenfalls eine Betreuungsweisung gefordert.

Der damals 29-Jährige soll am 17. April 2018 in Neunkirchen-Wiebelskirchen in einem Haus, in dem auch Flüchtlinge wohnten, mit einem Feuerzeug einen Kinderwagen im Hausflur angezündet haben (lokalo.de berichtete). Offenbar sei er darüber wütend gewesen sein, «dass Ausländer seine Mutter oder seine Freundin beleidigt hatten», sagte die Gerichtssprecherin.

Die Flammen hatten auf die Holzvertäfelung im Flur übergegriffen und das gesamte Gebäude in Brand gesetzt. Dem zweiten Angeklagten war vorgeworfen worden, dabei «Schmiere gestanden» zu haben. 14 Menschen wurden von der Feuerwehr über eine Drehleiter gerettet, ein 38-Jähriger kam in seiner Wohnung ums Leben. Eine 77-jährige Frau erlitt eine Rauchgasvergiftung.

Der Verteidiger des 30-Jährigen hatte laut Sprecherin vier Jahre beantragt plus Unterbringung in einer forensischen Einrichtung. Für den jüngeren Angeklagten habe die Verteidigung wegen Beihilfe zur Brandstiftung einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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