Saarländische Richter verhandeln jetzt auch auf Französisch

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Foto: Die Flaggen von Deutschland (l) und Frankreich. Foto: Kay Nietfeld/dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Zivilverfahren können am Landgericht Saarbrücken ab sofort auch auf Französisch verhandelt werden. Möglich machen dies französischsprachige Kammern, die zum Jahresbeginn eingerichtet wurden: eine für Handelssachen und eine vor allem für grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten, wie das saarländische Justizministerium am Dienstag in Saarbrücken mitteilte.

Französischsprachige Richter der saarländischen Justiz könnten Verhandlungen auf Französisch führen, wenn dies Wunsch beider Parteien sei.

Mit der Neuerung solle der Gerichtsstandort Deutschland gestärkt werden, teilte das Ministerium mit. Durch den leichteren sprachlichen Zugang werde ein Anreiz für ausländische Parteien geschaffen, deutsche Gerichte anzurufen. Zudem sei dies ein zusätzlicher Standortvorteil des Saarlandes für frankophone Unternehmen, die sich in Deutschland ansiedeln wollten.

Nach Angaben von Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) können an anderen Landgerichten beispielsweise in Köln, Hamburg und Frankfurt heute bereits Zivilverfahren in englischer Sprache verhandelt werden. «Die Möglichkeit, am Landgericht Saarbrücken auf Französisch zu verhandeln, stellt damit für das Land ein weiteres Alleinstellungsmerkmal dar», sagte der Europabevollmächtigte.

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