MAINZ. Die Kontrolleure der Gewerbeaufsicht haben in den rheinland-pfälzischen Gaststätten im vergangenen Jahr mehr zu kritisieren gehabt.
Insgesamt kamen 669 Beanstandungen bei 447 Kontrollbesuchen zusammen, während es im Jahr zuvor 403 Beanstandungen bei 419 sogenannten Besichtigungen waren, heißt es in einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion.
Vor drei Jahren lag die Zahl der Beanstandungen zwar deutlich höher: Damals bemängelte die Gewerbeaufsicht 849 Mal etwas, allerdings führte sie auch 915 Kontrollen in Gaststätten, Hotels und Pensionen durch. Rechnerisch gab es damit im vergangenen Jahr 1,5 Beanstandungen pro Besichtigung – nach einer Quote in den beiden Vorjahren von nur jeweils rund einer Beanstandung.
Die Kontrollen der Gewerbeaufsicht dauern nach Angaben von Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt (FDP) rund eine Stunde bei jeder Besichtigung. Im Einzelfall könne der tatsächliche Zeitaufwand wesentlich höher oder auch niedriger sein, schreibt sie in der Antwort auf die Anfrage des CDU-Abgeordneten Arnold Schmitt.
Die Prüfer schauen, ob die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsschutz und Arbeitszeit eingehalten werden. Die entsprechenden Gesetze beinhalten aber keine Vorgaben über einen Kontrollrhythmus, erklärte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt/Weinstraße (SGD Süd). Auch der Jugendarbeitsschutz müsse beachtet werden.
Die SGD Süd berichtete von zwei Beschwerden, die es bisher in diesem Jahr über Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeiten in der Pfalz gegeben habe. Im vergangenen Jahr habe es keine Beschwerden dieser Art in der Pfalz gegeben.
Es gibt landesweite oder regionale Programme der Gewerbeaufsicht, bei denen über einen längeren Zeitraum zum Beispiel die Einhaltung der Arbeitszeit bei Jugendlichen unter die Lupe genommen wird. Weitere Kontrollen kommen anlassbezogen etwa nach schweren Unfällen oder nach Beschwerden vor – in der Regel von Beschäftigten wegen zu langer Arbeitszeiten. Außerdem gibt es Kontrollen der Lebensmittelüberwachung, der Glücksspielaufsicht und der Finanzämter in Gaststätten.