Prozess in Trier: Dealer wegen versuchter räuberischer Erpressung zu Haftstrafe verurteilt

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TRIER. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und dem Handeltreibens mit Betäubungsmittel ist heute ein 30-Jähriger vor dem Landgericht Trier zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden.

Dem 30 jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen an einem Tag Mitte / Ende Februar 2017 ein Bordell in Trier aufgesucht zu haben, um einer dort tätige Prostituierte K. von ihm mitgeführte 10 Gramm Kokain unterdurchschnittlicher Qualität gewinnbringend für 500,00 € zu verkaufen.

Obwohl die Geschädigte K. die Betäubungsmittel nicht gekauft hatte, hatte er diese dort gelassen. Eine Woche später hatte der Angeklagte die Geschädigte K. aufgesucht und die Zahlung von 500,00 € gefordert. Die Zeugin K. hatte ihm dann, obwohl sie die Betäubungsmittel nach ihren Angaben entsorgt habe, die Zahlung von 200 € versprochen.

Am 21.03.2017 erschien der Angeklagte erneut bei der Geschädigten K. und forderte unter Vorhalt einer Gaspistole und der Drohung, dass er ihr das Leben nehmen werde, sein Geld ein.

Nachdem er ohne Mitnahme von Geld das Zimmer der Zeugin verlassen hatte, drohte er ihr im Rahmen eines am selben Tag geführten Telefonats erneut, sie und ihre Familie umzubringen.

Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und bereits mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft. Er befindet sich seit dem 22.03.2017 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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