SAARBRÜCKEN. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hält das Urteil gegen einen Vater, der von der jahrelangen Misshandlung seines Sohnes durch die Stiefmutter nichts mitbekommen haben will, für zu milde. Sie ist deshalb in Revision gegangen.
Das Landgericht hatte den 54-Jährigen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. «Das erscheint uns zu wenig», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert.
Beim Strafmaß für die Stiefmutter war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte die 53-Jährige zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Junge sei seit seinem vierten Lebensjahr gequält worden. Dauerhafte Mangelernährung und nicht behandelte Knochenbrüche, die durch Gewalteinwirkung entstanden waren, hatten bleibende Schäden verursacht.
Vor Gericht hatte der heute 25-Jährige über den Vater gesagt: «Mir war klar, dass er einiges wusste.» Natürlich habe die Stiefmutter vieles verheimlicht, «aber er muss etwas mitbekommen haben und war teilweise auch dabei.»
Der Verteidiger hatte gegen das Urteil für seine Mandantin bereits angekündigt, in Revision zu gehen.