15 Brummis mussten stehen bleiben – Polizei kontrollierte gewerblichen Güterkraftverkehr

0

OLZHEIM. Bei einer LKW-Kontrolle auf der B 51 beanstandeten Spezialisten von Polizei und anderen Fachorganisationen zahlreiche Fahrzeuge. Zwei Tage kontrollierten sie Brummis auf der B 51 bei Olzheim/Eifel.

Unzureichender Ladungssicherung, Verstöße nach dem Abfallrecht oder Sozialvorschriften, Überschreitung von Maßen sowie technische Mängel waren die Hauptgründe für Beanstandungen. Bis zu 33 Polizeibeamte der Polizeipräsidien Trier und Koblenz sowie des Landeskriminalamtes und des Saarlandes waren am Dienstag und Mittwoch, 27. und 28. Juni, auf der B 51 bei Olzheim/Eifel im Einsatz. Daneben beteiligte sich auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht Mainz sowie die Wehrtechnische Dienststelle Trier der Bundeswehr.

Insgesamt kontrollierten die Spezialisten rund 45 Lkw – darunter elf Gefahrgut- und 18 Abfalltransporter. Überwiegend – nämlich 28 Mal – wurden Verstöße gegen Sozialvorschriften, wie beispielsweise die Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten, geahndet. In sechs Fällen bemängelten die Beamten unzureichende bzw. fehlende Ladungssicherung von Transporten und in sieben Fällen war die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschritten worden. Daneben wurden Verstöße gegen gefahrgutrechtliche abfallrechtliche Vorschriften festgestellt.

Fünf Fahrzeuge erhielten Mängelberichte. 14 Berufskraftfahrern wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt. Gründe hierfür waren unzureichender Ladungssicherung, Verstöße nach dem Abfallrecht, Überschreitung von Maßen sowie technische Mängel.

Die gemeinsamen Kontrolltätigkeit der beiden spezialisierten Verkehrsüberwachungsgruppen des Polizeipräsidiums Trier und der Polizei des Saarlandes diente auch der Intensivierung der Kontakte und der Vertiefung der komplexen und schwierigen Materie von Gefahrgut- und Abfallkontrollen. Die Kontrolle am 27. Juni war darüber hinaus Teil einer gemeinsamen Kontrollaktion der Polizeizone Eifel des Königreichs Belgien, der Landespolizei Nordrhein-Westfalen und des Polizeipräsidiums Trier.

Vorheriger ArtikelRechtsextreme Partei muss „Ausreise-Gutscheine“ nicht einlösen
Nächster ArtikelNach heftiger Kritik an Konzer Baustelle – Baufirma beantwortet wichtigste Fragen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.