KONZ. Seit knapp 2 Wochen laufen die Bauarbeiten im 3. Bauabschnitt der K134 zwischen Freizeittreff Fahl und Brücke Karthaus. Hitzig waren seitdem nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Diskussionen in den sozialen Netzwerken – z.B. auf Facebook – zu diesem Thema. Viel wurde spekuliert. Den Planern wurde Unfähigkeit vorgeworfen. Es wurden aber auch sachliche Fragen gestellt – wie z.B. „Warum dauert denn die Sanierung von knapp 1.000 Meter fast 1 Jahr?“ oder „Warum ist denn eine Vollsperrung notwendig?“. Die Konzer Verwaltung fragte bei der bauausführenden Firma Elenz und den entsprechenden Baulastträgern nach, um diese berechtigten Fragen zu beantworten:
1. Warum werden die Versorgungsleitungen neu verlegt?
Die Versorgungsleitungen für Wasser und Abwasser sind hier über 50 Jahre alt. Eine Sanierung von Innen war nicht möglich, denn aufgrund geänderter Auflagen muss heute eine größere Gesamtwassermenge gewährleisten werden – wie z.B. für Brandschutzmaßnahmen. Nun kommen anstelle der etwa 50 Jahre alten Gussrohre moderne und größere sog. „duktile“ Gussrohre unter die Erde. Duktile Gussrohre sind robust aber flexibel und nehmen hohe statische Belastungen aus Innendruck, Verkehrslasten und Erdauflasten auf. Zusätzlich sind sie diffusionsdicht. Das Trinkwasser nimmt selbst bei kontaminierten Böden keinen Geschmack auf.
2. Welche Maßnahmen werden bis wann gemacht? (vorbehaltlich günstiger Witterung)
Zuerst werden neue Wasserleitungen verlegt. Dazu müssen erst einmal neue Wasserleitungen neben den alten Wasserleitungen verlegt werden, damit über die gesamte Bauzeit auch weiterhin die Versorgung der Anlieger gewährleistet ist. Die Leitungen werden über eine Länge von insgesamt 1.020 Meter verlegt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden auch die Hausanschlüsse erneuert. Beim Einbau der Wasserleitungen muss auf Hygiene geachtet werden – es darf zu keinen Verunreinigungen kommen. Bevor die Gräben wieder zugeschüttet werden dürfen, müssen die Leitungen fachgerecht gespült und desinfiziert werden. Dann werden Wasserproben entnommen, die vom zuständigen Gesundheitsamt untersucht werden müssen. Erst wenn die Ergebnisse der Trinkwasserverordnung entsprechen, werden die Wasserleitungen freigegeben und die Gräben zugeschüttet. Die Arbeiten an der Wasserversorgung inkl. Hausanschlüssen werden voraussichtlich bis Mitte September abgeschlossen sein.
Anschließend wird der Kanal über eine Länge von 190 Meter erneuert. Auch punktuell wird der Hauptkanal an einigen Stellen saniert und einige Schächte werden erneuert. Dies muss in offener Bauweise geschehen und dauert bis Ende Oktober. Parallel dazu werden 1.250 Meter Gräben für Stromleitungen gezogen und 22 Fundamente für die neue Straßenbeleuchtung errichtet. Dabei wird zwischen der Straße „Am Kirschberg“ und der bestehenden Bebauung oberhalb des Bahnhofes Konz-Karthaus zur sicheren Führung der Fußgänger auf ca. 500 m bergseitig ein Gehweg neu angelegt. Auch diese Arbeiten werden bis Anfang Dezember erledigt sein.
Die Verbandsgemeindewerke führen parallel eine Teilsanierung des Vorfluters Klosterbach aus. Der von Konz Roscheid kommende Vorfluter wird dabei saniert und erhält im Bereich der Kreisstraße ein neues Schlammfangbecken. Diese Maßnahmen sind ein vorgezogener Teil der Renaturierung des Klosterbachs zur Vermeidung einer erneuten Straßensperrung und werden von November bis Mitte Dezember ausgeführt.
Zeitgleich beginnen auch die eigentlichen Straßensanierungsmaßnahmen. Noch Mitte November beginnen die Arbeiten an den Leitungsgräben für die Straßenabläufe. Entwässerungsleitungen und Straßenabläufe werden errichtet. Hierfür – unter Berücksichtigung einer Winterpause von 3 Wochen – wird bis Anfang Februar benötigt.
Erst dann können die Bordstein- und Pflasterarbeiten beginnen. Innerhalb von 4 Wochen werden 1.000 Meter Bordsteine mit vorgeschriebener geschalten Rückenstütze und 1.200 qm Pflaster verlegt. Diese Maßnahmen dauern bis Mitte März.
Anschließend erfolgt die eigentliche Straßenerneuerung. Die Erneuerung der K134 in diesem Bauabschnitt erfolgt im Tiefeinbau/Vollausbau. Dies kommt einem Neubau der Straße gleich, denn bei der Erneuerung muss die vorhandene Befestigung vollständig entfernt werden – also die Straßendecke, die Binderschicht, die Tragschicht und zuletzt die Frostschutzschicht. Im Verlauf des Ausbaus müssen ca. 1.200 Tonnen (70 LKW-Ladungen) Asphalt abgefräst und entsorgt werden. Die zu erneuernde Frostschutzschicht hat ein Gewicht von ca. 3.000 Tonnen (170 LKW-Ladungen). Die Binderschicht und die Straßendecke hat jeweils eine Fläche von 7.000 qm (100 LKW Ladungen).
3. Warum wird der 3. Bauabschnitt der K 134 unter Vollsperrung ausgeführt?
Wegen fehlender Fahrbahnbreiten im Bestand und Leitungsverlegungen müssen die Bauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt werden. Wie anhand der oben beschriebenen Maßnahmen ersichtlich wird, müssen sehr viele Arbeiten auf engstem Raum in kürzester Zeit in offener Bauweise durchgeführt werden. Selbst wenn die Breite der Straße es zulassen würde, hätte sich die Bauzeit bei einer halbseitigen Sperrung erheblich verlängert (vermutlich bis Frühjahr 2019), da auch Baustellenfahrzeuge in diesem Fall Rücksicht auf den fließenden Verkehr nehmen müssen und somit nur eingeschränkt arbeiten können. Zusätzlich hätte diese Verzögerung auch höhere Kosten generiert, da die auszuführenden Maßnahmen länger dauern würden.
4. Können die Arbeiten denn nicht im Mehrschichtbetrieb schneller umgesetzt werden?
Die Ausführung der Arbeiten im Mehrschichtbetrieb würde eine Zeitersparnis erbringen – allerdings würde dies auch mit deutlich höheren Kosten verbunden sein. Die notwendigen Maßnahmen (z.B. Erstellung von Schallgutachten zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung) oder die zusätzlichen Personalkosten der bauausführenden Firma für entsprechende Schichtzulagen sind da das kleinere finanzielle Problem. 40% der zu erbringenden Leistungen sind Zulieferleistungen – z.B. für Schüttgut, Mischanlagen, Schotter, Beton oder Asphalt. Die jeweiligen Zulieferer für diese Leistungen müssten folglich auch im Mehrschichtbetrieb arbeiten, damit auch ständig die notwendigen Materialien an der Baustelle zur Verfügung stehen und verarbeitet werden können. Also auch die Zulieferdienstleistungen würden sich verteuern. Aber selbst wenn die hierfür notwendigen Gelder zur Verfügung stehen würden, bleibt das Problem der zur Verfügung stehenden Fachkräfte, da nach derzeitiger Auftragslage alle Straßenbauunternehmer volle Auftragsbücher bei den zur Verfügung stehenden Fachkräften haben. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bauhauptgewerbe in der Zeit von 1995 bis 2016 die Anzahl seiner Mitarbeiter annähernd halbiert hat (von rund 1,4 Millionen Beschäftigten im Jahr 1995 blieben etwa 781.000 im Jahr 2016).
5. Warum die Baustellen in Karthaus und an der K134 gleichzeitig – hätte dies nicht bei besserer Absprache der Baulastträger verhindert werden können?
Die Situation ist nicht nur in Bezug auf die Marktlage des Baugewerbes – wie bereits in Frage #4 beschrieben – schwierig, sondern auch in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördergelder oder den jeweiligen Haushalten. Baulastträger der Sanierungsmaßnahmen in Karthaus ist die Stadt Konz. Die Sanierungsmaßnahmen hier werden zu 70% mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gefördert. Baulastträger der K 134 ist das LBM Trier. Die Kosten der Sanierung werden vom Landkreis Trier-Saarburg getragen und zu 70 % vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Daher ist mit dieser Entscheidung auch die Frage verbunden, ob es besser ist jetzt beide Baumaßnahmen zeitgleich – aber aufeinander abgestimmt – durchzuführen oder eine der beiden Baumaßnahmen um Monate evtl. sogar Jahre zu verschieben und damit auch gleichzeitig eine potentiell höhere Belastung für den eigenen Haushalt zu riskieren.
Konz kann diese Investitionen auf jeden Fall gebrauchen. Das Gemeindestraßennetz in Verantwortung der Konzer Verwaltung – also ohne Berücksichtigung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – umfasst eine Länge von ca. 160 km. Zusätzliche 233 Kilometer kommen für die Schmutzwasser- und Niederschlagskanalisation sowie 250 km für die Wasserversorgung hinzu. Jede Investition in dieses Netz ist eine Investition in die Zukunft. Bei diesen Zahlen wird auch ersichtlich, dass Überschneidungen unterschiedlicher Baumaßnahmen unvermeidbar sind, um einen Sanierungsstau zu verhindern.
6. Was kann denn noch getan werden, um die Verkehrssituation zu verbessern?
Die vorhandenen Verkehrsprobleme wären durch eine zeitversetzte Ausführung auch nicht gelöst. Bei der kürzlich vorgestellten Verkehrsuntersuchung – gemeinschaftlich in Auftrag gegeben von der Stadt Konz und dem LBM Trier – wurde sehr gut ersichtlich, wie die Verkehrsflüsse in der Stadt funktionieren, welche Ziel- und Quellverkehre es gibt.
Eine Lösung, die alle Verkehrsprobleme in Konz auf einen Schlag behebt, gibt es auch nach dieser Untersuchung nicht. In dieser Untersuchung wurden unterschiedliche Lösungsansätze vorgestellt – u.a. könnte sich der Bau einer neuen Bahnüberquerung zwischen der K 134 und der B 51 auf alle Knotenpunkte positiv auswirken.
Neben der vom LBM Trier empfohlenen Umleitungsstrecke über die B51 hat die Stadt Konz zusätzlich die Konrad-Adenauer-Straße zur Durchfahrt geöffnet. Damit können aus Konz-Roscheid kommende Fahrzeuge mit Fahrziel Trier am Saar-Mosel-Bad vorbei über Niedermennig nach Trier fahren. Dadurch wird der Kreisverkehr am Paul-Magar-Platz zusätzlich entlastet. Diese Umleitung funktioniert auch zufriedenstellend.
Eine weitere Verbesserung der Situation erhoffen wir uns, wenn Ende August 2017 die B51 (Ortsumgehung Könen) freigegeben wird. Der Kreisel an der Saarbrücke wird dadurch um 20 % weniger in Anspruch genommen und entlastet. Dann wird die Situation und die Verkehrsentwicklung nochmals beobachtet und geprüft. Danach könnten einzelne verkehrslenkende Maßnahmen durchgeführt werden, um den Verkehr weiter zu ordnen.
Kleinere Korrekturmaßnahmen werden auch zusätzlich durchgeführt. So wird z.B. in der Albanstraße derzeit beobachtet, dass Eltern auf den Parkplätzen vor der Grundschule St. Johann anhalten, um ihre Kinder aus dem Auto zu lassen. Dadurch wird der fließende Verkehr auf dieser Umleitungsstrecke zu Stoßzeiten erheblich behindert. Hier wird nun geprüft, ob ein zeitlich beschränktes absolutes Halteverbot Abhilfe leisten kann. Wir empfehlen den Eltern für das Aussteigen der Kinder den Parkplatz am Kloster Karthaus. Dies ist deutlich sicherer für die Kinder und stört nicht den fließenden Verkehr.
Jeder Straßennutzer kann durch eine sinnvolle Verkehrsmittelwahl und umsichtiges Verhalten zu einem entspannteren Verkehrsklima beitragen.
Verständlicherweise sind Baumaßnahmen für Bürger und Gäste der Stadt und Verbandsgemeinde Konz mit Unannehmlichkeiten und Schmutz verbunden. Sie müssen Umwege in Kauf nehmen, stehen mit dem Fahrzeug im Stau und kommen nicht mit dem Auto voller Einkäufe in die Garageneinfahrt. Aber die Bürger wissen auch, wie wichtig diese Arbeiten für ihre Lebensqualität ist. Sie wollen schließlich Wärme im Winter, allzeit sauberes Trinkwasser, trockene Keller und eine funktionierende Entwässerung. Konz ist ein interessanter Standort sowohl für Unternehmen als auch für Menschen, die hier einfach gut arbeiten, wohnen und leben möchten. Damit dies so bleibt, muss in diese Infrastruktur investiert werden.