RLP. Das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Westerburg, hat einen 39-Jährigen Mann wegene eienr „Droh-Mail“ zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Weil den Mann das „Gebimmel“ der Kirchenglocke störte, hatte er in einer E-Mail an die katholische Kirchengemeinde Hachenburg damit gedroht, die Glocken notfalls persönlich in die Luft zu jagen, dann lägen die Kirchen in „Schutt und Asche“. Man solle sich nicht mit einem Sprengstoffexperten anlegen, untermauerte er seine Drohung.
Die Polizei konnte anschließend den Absender der Nachricht ausfindig machen und Anzeige erstatten.