Park+Ride-Anlage am Haltepunkt Konz eingeweiht

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KONZ. Fast genau ein Jahr nach dem ersten Baggeraushub wurde am 09. November 2016 am Bahnhaltepunkt Konz der Park+Ride Platz offiziell eingeweiht.

Unter den anwesenden Gästen waren Dr. Lothar Kaufmann (Leiter der Abteilung Verkehr und Straßenbau im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz), die Mitglieder des Landtags Bernhard Henter und Lothar Rommelfanger, Pfarrer Georg Dehn, der hauptamtliche Beigeordnete der VG Konz Joachim Weber sowie Gremienmitglieder des Bauausschusses und des Stadtrats Konz, beteiligte Unternehmen und Anwohner.

„Mit dem neuen Platz hat Konz jetzt ein schönes Eingangstor für Bahnreisende. Die Fertigstellung dieser Anlage rundet den Haltepunkt Konz zu einer modernen, kundenfreundlichen und barrierefreien Haltestelle ab.“, so Bürgermeister Dr. Karl-Heinz Frieden anlässlich der offiziellen Einweihung.

Durch diese Anlage wird der öffentliche Nahverkehr deutlich attraktiver, da die Nutzer nun auf kürzesten Wegen zwischen den Verkehrsmitteln umsteigen können. Von den 84 Parkplätzen für Nutzer, die mit dem eigenen PKW anreisen, sind zwei behindertengerecht. Zwei weitere Parkplätze sind mit einer öffentlichen E-Ladestation ausgestattet. Damit kann die Parkzeit für Elektrofahrzeuge auch zur Ladezeit gemacht werden.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in der (auf der gegenüberliegenden Seite der Bahngleise liegenden) Bahnhofstraße werden hier überdachte Fahrradständer, abschließbare Fahrradboxen mit Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie eine Abstellanlage für motorisierte Zweiräder errichtet. Über die weitere Planung bzgl. des dafür vorgesehenen Stadtmobiliars und das weitere Vorgehen hat der hierfür zuständige „Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Konz“ in der Sitzung am 08. November 2016 entschieden, dass 12 Fahrradboxen in der Bahnhofstraße und auf beiden Seite der Gleise zusätzlich überdachte Fahrradabstellflächen mit stabilen Fahrradständern errichtet werden. Die Fahrradboxen werden die Nutzer bequem über ein Buchungssystem online per PC oder mobil buchen und zahlen können. Die Planung und Ausführung dafür wird das Landschaftsarchitektenbüro Fischer übernehmen.

Beim Bau der neuen Anlage wurde eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe zum Bahnsteigzugang angelegt und eine Buswendeschleife gebaut. Die Bushaltestelle wird von den Regionalbuslinien 203 (nach Oberemmel über das Tälchen) und 204 (nach Saarburg über Könen, Tawern, Filzen, Hamm und Wawern) bedient.
Der Bahnhaltepunkt Konz (im Volksmund oft auch noch Konz Hauptbahnhof genannt) liegt an der Saarstrecke und bedient alle Regionalzüge aus bzw. in Richtung Saarbrücken. Stündlich halten hier die Züge der Regionalbahnlinie RB 71 (Saartal-Bahn: Strecke Trier – Merzig – Saarbrücken – Homburg) und der Regional-Express-Linie RE 1 (Mosel-Saar-Pfalz-Express: Strecke Koblenz – Trier – Saarbrücken – Mannheim).

Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Konz haben gemeinsam – laut Auftragsvergabe und vorbehaltlich der Schlussrechnung – 875.000 Euro in diese Anlage investiert. Davon trägt das Land den Löwenanteil mit 656.200 Euro, den Rest steuert die Stadt Konz bei.

Verkehrstation Karthaus – barrierefrei?

Bürgermeister Dr. Frieden nutzte die Möglichkeit und überreichte im Namen der Konzer Bürgerinnen und Bürger Dr. Kaufmann ein Schreiben und eine Unterschriftenliste mit mehr als 800 Unterschriften für Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Minister Dr. Volker Wissing. Er erinnerte damit daran, dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger einen barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Karthaus wünschen.

Die Verkehrsstation Karthaus soll modernisiert werden, jedoch ist derzeit ein barrierefreier Ausbau aufgrund der „1.000-Reisende-Regelung“ nicht vorgesehen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die größten Bedarfsschwerpunkte (Bahnhöfe mit mehr als 1.000 Reisenden am Tag) zuerst ausgerüstet werden sollen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Meinungen: „Die bahneigene Regel, dass erst ab einem Fahrgastaufkommen von 1.000 pro Tag Aufzüge eingebaut werden müssen, gilt nicht, wenn Behinderteneinrichtungen wie ein Altenpflegeheim oder ein Kindergarten mit behinderten Kindern in der Nähe sind. Eine konsequente Anwendung dieser Regel ohne eine ausreichende Prüfung von Alternativen könnte dazu führen, dass viele Reisende mit Behinderungen erhebliche Anfahrwege zu barrierefreien Bahnstationen hinnehmen müssten bzw. den Schienenpersonennahverkehr nicht zumutbar nutzen können.“, so Peter Musti, Behindertenbeauftragter der Stadt Konz.

Nur wenige Gehminuten von der Bahnstation entfernt liegen die integrative Kindertagesstätte „St. Johann“, die integrative Grundschule „St. Johann“, das DRK Altenzentrum, das Kloster Karthaus als Veranstaltungsort, das Jobcenter und die Sozialstation der Caritas. Daher kann davon ausgegangen werden, dass in Konz-Karthaus ein deutlich höherer Bedarf nach einem barrierefreien Ausbau als an anderen Stationen mit vergleichbaren Ein- und Ausstiegszahlen besteht.

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