Steuerschätzung – Mit diesen Einnahmen rechnet Rheinland-Pfalz

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Symbolbild

RLP. Die Steuerschätzer des Bundes und der Länder sind zu ihrer routinemäßigen Herbstsitzung in Nürnberg zusammen getroffen. Nach dem Ergebnis der Beratungen ergibt sich für die künftigen Einnahmen des Bundes und der Länder eine stabile Situation.

Gegenüber der letzten Steuerschätzung kann das Land mit leichten Verbesserungen seiner Einnahmen für das Jahr 2017 mit 46 Mio. Euro und 2018 mit 84 Mio. Euro rechnen.

Finanzministerin Ahnen: „Insgesamt sind wir mit den prognostizierten Steuereinnahmen zufrieden. Wir können mit verlässlichen und konstanten Einnahmen für das Land rechnen. Es ergeben sich leichte Mehreinnahmen durch die höheren Umsatzsteuermittel, die uns der Bund wegen unserer Flüchtlings- und Integrationskosten überlässt. Es liegt der Steuerschätzung ein recht solides Wirtschaftswachstum zugrunde, auch wenn sich in der Zukunft durchaus einige Risiken erkennen lassen, deren Auswirkungen aber noch kaum abschätzbar sind.“

Insgesamt werden nach der neuen Steuerschätzung im nächsten Jahr 13,081 Mrd. Euro Steuereinnahmen erwartet. 2018 kann das Land mit 13,609 Mrd. Euro rechnen. 2016 sind für das Land Steuereinnahmen in Höhe von 12,983 Mrd. Euro zu erwarten. Das sind 396 Mio. Euro mehr als noch im Mai prognostiziert. Darin sind 219 Mio. Euro Integrations- und Flüchtlingsmittel enthalten. Im Gesetzesentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration sind unter anderem 123 Mio. Euro Nachzahlungen für die Flüchtlingskosten 2016, Abschlagszahlungen von 56 Mio. Euro für 2017 und eine Integrationskostenpauschale für 2016-2018 vorgesehen, durch die Rheinland-Pfalz jeweils 96 Mio. Euro erhält.

Finanzministerin Ahnen: „Das Ergebnis der Steuerschätzung liegt sehr nahe an unseren internen Planungen für den Doppelhaushalt 2017 / 2018. Wir werden das Ergebnis der Steuerschätzung noch im Regierungsentwurf zum Haushalt 2017 / 2018 berücksichtigen und wie geplant den Doppelhaushalt am 15. November 2016 im Ministerrat beraten.“

Finanzministerin Ahnen: „Die Einhaltung der Schuldenbremse im Jahr 2020 hat für uns hohe Priorität. Gerade in der vor uns liegenden Phase sind stabile Einnahmen und gute Planbarkeit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass wir dieses verfassungsrechtliche Ziel im Jahr 2020 erreichen. Hinzu kommen die Konsolidierungsmaßnahmen der Landesregierung, die auch im Doppelhaushalt 2017 / 2018 ihren Niederschlag finden werden.“

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