NEUSTADT / WEINSTRASSE. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag alleine aus religiösen Gründen ist nicht möglich – Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt hervor.
Durch ihr Urteil wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer „freikirchlichen Gemeinde“ zurück.
Der Pastor hatte argumentiert, der Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms von ARD und ZDF zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Man könne ihm nicht zumuten, diesen medial gezeigten Lebensstil mitzufinanzieren und dadurch zu unterstützen.
Der gleiche Pastor hatte schon in einem vorherigen Verfahren versucht, wegen einer fehlenden Gewissensfreiheit bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages von diesem befreit zu werden. Auch diese Klage scheiterte. Die Begründung der Richter war, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrages nicht „gegen die allgemeinen Grundsätze der Gewissensfreiheit“ verstoße.
Im aktuellen Fall des Pastors, der dieses mal aus religiösen Gründen gegen die Zahlung klagte, begründeten die Richter ihre Klageabweisung damit, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrages an sich kein weltanschauliches Bekenntnis für oder gegen etwas sei.
Außerdem befreie eine Gewissensentscheidung laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern.