FCS – Eintracht: Gemeinsame Ermittlungsgruppe identifiziert erste Beschuldigte

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TRIER / SAARBRÜCKEN / VÖLKLINGEN. Aufgrund der Fankrawalle beim Regionalligaspiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Eintracht Trier am 01.10.2016 in Völklingen wurden seitens des Landespolizeipräsidiums (LPP) Saarland in enger Kooperation mit der Polizei Trier die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Land- und Hausfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Vermummungsverbot, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und weitere Delikte aufgenommen.

In einem ersten Schritt konnte die Ermittlungsgruppe bereits ca. 20 Personalien von ermittelten Beschuldigten dem Verein 1. FC Saarbrücken zwecks Aussprache von bundesweiten Stadionverboten übermitteln.

Die Identifizierung von weiteren Randalierern wird derzeit mit Hochdruck betrieben. Neben den Stadionverboten müssen diese Personen ebenfalls mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen.

Für den Fall einer Bestrafung des 1. FCS bzw. der Eintracht Trier durch den Fußballverband, aber auch im Rahmen der Regulierung der verursachten Sachschäden durch die Störer, stehen mögliche Regressforderungen gegenüber diesen im Raum.

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