Hängeseilbrücke Geierlay wird ein Jahr alt

0
Der Blickbon einem Ende der Hängeseilbrücke "Geierlay" hinab bis zum anderen Ende.
Die Hängeseilbrücke "Geierlay".

MÖRSDORF / SOSBERG. Die längste Hängeseilbrücke Deutschlands, die „Geierlay“ im Hunsrück, feierte heute ihren einjährigen Geburtstag. Seit der Eröffnung am 3. Oktober 2015 haben bisher über 340.000 Menschen die 360 Meter lange Brücke überquert.

Wohl kaum einer hatte vor einem Jahr mit so einem Erfolg und Ansturm auf die Hängeseilbrücke gerechnet. So ist auch der Bürgermeister der Gemeinde Mörsdorf, Marcus Kirchhoff, wie auch die Einwohner der Hunsrückgemeinde vom Ansturm auf das Bauwerk immer noch sehr überrascht.

Der gewaltige Ansturm hatte für den 600-Einwohner-Ort natürlich auch Probleme geschaffen. Über 650 Parkplätze und ein Besucherzentrum wurden fertiggestellt, um den Ansturm einigermaßen Herr zu werden. Auch ein Parkleitsystem wurde im Ort eingerichtet. Auch im nächsten Jahr erwarten die Mörsdorfer einen ungebremsten Ansturm auf die einmalige Brückenkonstruktion.

Die Hängeseilbrücke, die rund 100 Meter über dem Mörsdorfer Bachtal schwebt, kann mit ihrer Tragkraft von bis zu 50 Tonnen theoretisch bis zu 600 Personen gleichzeitig beim Überqueren aufnehmen. Allerdings wird diese Zahl durch die Enge des Brückenweges nie erreicht.

Durch fast 20 Windabspannseile soll die Brücke, anders als vermutet, auch nicht großartig „Schaukeln“. Diese sollen selbst Windgeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h aushalten. Ein Erlebnis, das so manchen Besucher schon eine gewisse Überwindung beim Überquerung kostet ist die Hunsrück-Attraktion aber auf jeden Fall.


Habt Ihr Euch auch schon einmal rübergetraut? Schreibt uns Euren Kommentar.


Vorheriger ArtikelEifel-Mosel Bären: Knappe Niederlage gegen den Meister zum Saisonauftakt
Nächster ArtikelPfalzeler Ortsvorsteherin äußert sich zum Verkauf der Eu-Rec

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.