Deutscher Wetterdienst verliert vor Gericht: Windräder im Eifelkreis dürfen gebaut werden

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BITBURG / LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern im Prozess die Klage des Deutschen Wetterdienstes gegen den Eifelkreis Bitburg Prüm zurückgewiesen. Die Wettervorhersagen und Unwetterwarnungen seien durch die Windräder nicht in Gefahr.

Damit bestätigte das oberste Verwaltungsgericht die Entscheidungen der zwei Vorinstanzen in Trier und Koblenz.

Im Prozess ging es um die Klage der Bundesrepublik Deutschland als Betreiber des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen den Eifelkreis Bitburg Prüm, weil dieser die Genehmigung zur Errichtung von drei Windenergieanlagen erteilt hatte.

Nach Meinung des Deutschen Wetterdienstes würden diese Windräder den funktionellen Betrieb des Wetterradars, das in 10 km Entfernung in Neuheilenbach betrieben wird, vehement stören und einschränken und dürften deshalb nicht gebaut werden.

Dieser Auffassung konnte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht anschließen.

Es seien zwar Störungen des Radars möglich (Fehl-Echos) – diese Störungen seien aber nicht so gewichtig, dass sie ein Verbot der Errichtung der Windräder rechtfertigen würden. Eine ausreichende Wettervorhersage sei auch mit den Windrädern möglich.

Die Windkraftanlagen können jetzt also wie geplant gebaut werden.

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