Oberkörperfrei, barfuß und zugedröhnt – Führerschein weg!

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Symbolbild. Schräge, nahe Draufsicht auf die Fahrerseite eines Polizeiautos.
Symbolbild

TRIER. Zu mehreren Verkehrsgefährdungen kam es am späten Sonntagabend auf der Bundesstraße B 49 von der Landesgrenze Luxemburg bis nach Trier.

Der 40-jährige Fahrer aus dem Kreis Trier-Saarburg wurde zunächst kurz nach 21 Uhr, schlafend in seinem PKW angetroffen. Er begab sich anschließend auf die Fahrt in Richtung Trier. Hierbei fiel der dunkle Wagen der Marke Hyundai zunächst durch eine sehr unsichere Fahrweise auf. Zweimal missachtete das Fahrzeug an der Landesgrenze die Vorfahrt, ohne dass andere zu Schaden gekommen sind.

Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr der Hyundai weiter in Richtung Igel. Hierbei überfuhr er eine Verkehrsinsel und geriet einige Male auf die Gegenfahrbahn. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, mussten entgegenkommende Fahrzeuge nach rechts ausweichen. Durch Aufblinken versuchten andere Verkehrsteilnehmer, den Hyundaifahrer auf seine gefährlichen Fahrmanöver aufmerksam zu machen und ihn zum Anhalten zu bewegen. Dieser setzte seine Fahrt jedoch bis nach Trier-Zewen fort, wo er sein Fahrzeug in einer Seitenstraße abstellte.

Wie sich herausstellte, war der Fahrer oberkörperfrei und barfuß unterwegs. Er wirkte teils apathisch. Da der Konsum von Drogen nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde einbehalten und ein Strafverfahren eingeleitet. Verkehrsteilnehmer, welche durch die Fahrmanöver des Hyundais gefährdet wurden und Zeugen dieser gefährlichen Situationen, werden gebeten sich mit der Polizei Trier, Telefon 0651 / 9779-3200 in Verbindung zu setzen

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5 Kommentare

  1. Hallo, ich bin die Mutter dieses 40jährigen. Was da geschehen ist, kann man sicher nicht entschuldigen und das will ich auch nicht. Aber ich finde es ungeheuerlich, das die Polizei, die eine apatische Verhaltensweise bemerkt haben will, meinem Sohn eine Blutprobe entnahm, ihm die Fahrerlaubnis entzog und ihn dann davon ziehen lässt, ohne Kleidung, ohne Schuhe, ohne irgenjemand zu benachrichtigen, der ihn abholen könnte, anstatt ihn dort in einer Arrestzelle festzuhalten oder in eine Klinik einweisen zu lassen. Für mich ist das trotz allem unterlassene Hilfeleistung.

    • Die Fahrerlaubnis ist doch noch gar nicht entzogen. Die Polizei zieht zunächst vorläufig den Führerschein ein, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen kann nur von der Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde, Straßenverkehrsamt) oder von einem Gericht angeordnet werden. Die Entziehung dient nicht der Ahndung vorangegangener Verkehrsverstöße, sondern der Abwehr von Gefahren, die künftig durch die Teilnahme von nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeigneten Fahrern am Straßenverkehr entstehen können.

      • Dann hätte ich besser schreiben sollen, die Polizei hat den Führerschein bis auf weiteres einbehalten. Jedenfalls braucht er ihn für seine Arbeit. Da zu diesem Zeitpunkt kein Ergebnis der Blutentnahme vorliegt kann man den Führerschein meines Erachtens nicht einbehalten.

        • Aber ist er nicht selbst für seinen Führerschein/seine Fahrerlaubnis verantwortlich? Und wenn er, sowie auch ich weiss, dass man die Fahrerlaubnis braucht, um zur Arbeit zu gelangen, setzt man sie dann so unglaublich leichtfertig auf’s Spiel, anstatt sich eben beispielsweise abholen zu lassen?
          Man kann niemanden sonst für diese Taten, sowie für die folgenden Konsequenzen verantwortlich machen, sondern bestenfalls froh sein, dass nicht noch mehr passiert ist, was diese Konsequenzen noch deutlich verschärft hätte.

        • Der Tatverdacht war wohl hinreichend genug um den Führerschein einzubehalten, da ist jeder selbst verantwortlich und wenn er regelmässig Drogen und Alkohol konsumiert sollte er den auch nicht mehr zurück bekommen, denn alles was man macht hat Konsequenzen und wer sich das vorher nicht überlegt muss nachher nicht rumjammern so sehe ich das

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