Polizei überführt weibliche Graffiti-Gang

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KAISERSLAUTERN. Einen tollen Fahndungserfolg konnte die Polizeiinspektion 1 aus Kaiserslautern Ende der vergangenen Woche verbuchen, als es gelang, drei Frauen im Alter von 22, 23 und 26 Jahren mehr als 100 Graffiti-Taten nachzuweisen.

Der dabei entstandene Schaden dürfte sich im sechsstelligen Bereich bewegen. Die drei Frauen stehen im dringenden Verdacht, gemeinschaftlich eine Serie von Schmierereien im Stadtgebiet und an Zügen der Deutschen Bahn verursacht zu haben.

Durch einen Hinweis sind die Ermittler vor etwa zehn Monaten auf die 22-Jährige aufmerksam geworden. Im Laufe der folgenden intensiven Ermittlungen gerieten auch die beiden Komplizinnen ins Visier der Polizei. Durch den Hinweis war lediglich bekannt, dass die 22-Jährige das TAG „MVCF“ sprüht – TAGs sind im Sprayer-Jargon Namen oder Abkürzungen, mit denen sich der Sprühende sehr stark persönlich identifiziert.

Anschließend nahm auch die Anwendung psychologischer Aspekte zur Erstellung eines persönlichen Profils der Tatverdächtigen einen großen Raum der Ermittlungen ein. Bei den Untersuchungen wurde zudem ein spezielles Augenmerk auf die Auswertung diverser sozialer Netzwerke und Internetplattformen gelegt.

Infolge der vielen Datensätze und Verbindungsmöglichkeiten waren die Ermittlungen sehr zeitintensiv und dauerten rund zehn Monate. Am vergangenen Donnerstag vollstreckten die Beamtinnen und Beamten Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Kaiserslautern und durchsuchten die drei Wohnungen der Frauen sowie die Zimmer von drei Mitbewohnern – Männer im Alter von 21 und 22 Jahren – der Wohngemeinschaft einer der Verdächtigen.

Dabei wurde eine große Menge an Beweismitteln aufgefunden und sichergestellt. Durch die sichergestellten Gegenstände dürften die über 100 Taten den Frauen zuzuordnen sein. Die Ermittlungen dauern an.

Daneben stießen die Ermittler in den Räumen der Wohngemeinschaft auf 26 Gramm Marihuana, einen mittleren dreistelligen Bargeldbetrag sowie weitere Konsumartikel, die ebenfalls sichergestellt wurden. Auch in diesem Zusammenhang dauern die Ermittlungen an.
Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

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1 Kommentar

  1. 26 Gramm und 500 EUR – für 6er WGs typische Konsumentenmenge mit üblicher Vorratshaltung.
    26: 6 = 4,33 Gramm pro Person
    500 : 6 = 83,33 EUR pro Person
    Die Strafen aus dem Strafprozess werden gering ausfallen im Vergleich zu den anhängenden Zivilklagen, falls betroffene Hausbesitzer oder die Bahn von der Verurteilung erfahren, kommen Schadenersatzklagen in evtl. existenzbedrohlicher Höhe auf die süßen Hiphop-Bunnies zu.

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