TRIER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier als Schwurgerichtskammer, hat am Freitagvormittag ein Urteil verkündet. Hiernach ist ein 25-jährigerAngeklagte schuldig des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Mann aus dem Landkreis Cochem- Zell wurde vorgeworfen, die Ex-Frau eines Freundes gewürgt zu haben. Erst das gewaltsame Einschreiten zweier Anwesenden habe die Attacke auf die Frau beenden können.
Zu diesem Zeitpunkt war die Frau allerdings schon blau angelaufen und HSW-Trauma und eine Kehlkopfprellung erlitten.