TRIER. Wegen des Raubüberfalls auf eine Bäckerei in der Hornstraße in Trier am 23.11.2015 hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen zwei 23 Jahre und 32 Jahre alte Männer aus Trier Anklage wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung zum Landgericht Trier erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, den Überfall auf die Bäckerei gemeinsam geplant und durchgeführt zu haben.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminalinspektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Am Vorabend der Tat fassten die Angeschuldigten den Entschluss, die Bäckerei zu überfallen, um an Bargeld zu gelangen. Zu diesem Zweck gab der 32-Jährige dem 23-Jährigen zunächst einen Revolver. Am Tattag gegen 4.30 Uhr begaben sich die Angeschuldigten zu der Bäckerei. Während der 32-Jährige draußen wartete und Schmiere stand, betrat der 23-Jährige, der sich mit einem Tuch maskiert hatte, den Verkaufsraum.
Er bedrohte die 52-jährige Verkäuferin unter Vorhalt des Revolvers und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Aufgrund der Bedrohung öffnete die Verkäuferin die Kasse, entnahm das darin befindliche Bargeld in Höhe von zirka 300,- Euro und füllte es auf Anweisung des Angeschuldigten in einen schwarzen Stoffbeutel. Mit diesem
verließ der 23-Jährige sodann die Bäckerei und flüchtete gemeinsam mit dem 32- jährigen Mitangeschuldigten in Richtung Trier-West.
Das Tatopfer erlitt einen Schock und musste in einer Klinik behandelt werden.
Durch sachdienliche Hinweise konnte der 23-Jährige bereits kurze Zeit nach der Tat identifiziert und am 26.11.2015 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Trier festgenommen werden. Er befindet sich seither in Haft und hat die Tat inzwischen eingeräumt. Durch die weiteren Ermittlungen ergab sich ein dringender Tatverdacht
auch gegen den 32-jährigen Mitangeschuldigten, gegen den der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier ebenfalls Haftbefehl erließ. Der Mitangeschuldigte wurde am 16.12.2015 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Beide Angeschuldigte sind bereits vorbestraft.
Dem 32-Jährigen wird darüber hinaus eine weitere Straftat vorgeworfen, wegen der ebenfalls Anklage zum Landgericht Trier erhoben worden ist, und zwar wegen schweren Raubes. Beide Verfahren sind inzwischen verbunden worden. Dem Angeschuldigten wird insoweit zur Last gelegt, am 08.11.2015 mit einer Eisenstange bewaffnet und mit einer Strumpfmaske maskiert an der Tür einer Wohnung in der Eurener Straße in Trier geklopft zu haben. Nachdem die Wohnungsbesitzerin geöffnet hatte, soll er sie zur Herausgabe von 50 Euro Bargeld genötigt haben. Anschließend soll er – während er die Wohnungsbesitzerin weiterhin mit der Eisenstange bedrohte – die Wohnung durchsucht und Schmuck und andere Wertgegenstände entwendet haben.