TRIER. Ein Bonner Unternehmen verschickt zurzeit erneut Briefe, die Firmen auffordert, sich in das Zentrale Gewerberegister einzutragen. Allerdings gibt es keine Pflicht, sich mit der Umsatzsteuernummer auf irgendeinem Portal anzumelden. Die Nummer wird nur auf der eigenen Homepage und Rechnungen angegeben.
Im Internet finden sich bereits einige Hinweise auf die Machenschaften des Bonner Unternehmens:
„Offensichtlich gibt es eine weitere Welle massenhaft versandter Schreiben eines sogenannten Deutschen Firmenregisters, welches unter offensichtlicher Vortäuschung einer gewissen Amtlichkeit Gewerbe- und Geschäftstreibende dazu auffordert, bestehende Daten zu bestätigen beziehungsweise zu ergänzen und diese anschließend unter Fristsetzung zur Erfassung und Registrierung unterschrieben zurückzusenden. Der Haken bei der Sache: Recht beiläufig im Text versteckt ist ein jährlicher „Veröffentlichungsbeitrag“ in Höhe von 398,88 € zuzüglich Mehrwertsteuer, das ganze wird „über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt“.“ (Quelle: GründerWelt/anwalt.de)
Es wird daraufhin hingewiesen, dass nichts bezahlt werden sollte. Den Betroffenen wird geraten, einen Anwalt einzuschalten.