TRIER. Safet Babic, Kreisvorsitzender der NPD Trier, hat angekündigt, wegen der Stadtratswahl der Stadt Trier vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen und dort Beschwerde einzulegen.
Babic selbst: „Kern der Klage war, dass der damalige Trierer Oberbürgermeister Klaus Jensen laut dem städtischen Amtsblatt (Rathauszeitung vom 20.Mai 2014) in amtlicher Funktion während des kommunalen Wahlkampfes zu einer Anti-NPD-Kundgebung aufrief, was nach Ansicht des Beschwerdeführers eine Verletzung der kommunalen Neutralitätspflicht und damit einen Eingriff in den Grundsatz der Freiheit der Wahl darstellt.“
Das Verwaltungsgericht in Trier lehnte einen ähnlichen Antrag bereits im Januar des letzten Jahres ab. Auch das Oberverwaltungsgericht und das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz sgaten „Nein“ zum Einspruch der NPD.
Nun will Babic also in letzter Instanz gegen die Stadtrats-Wahl vorgehen. Inwieweit Babic damit erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.