Nach Überfall in Luxemburger Straße – Polizei sucht mit Phantombild

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TRIER. Nach dem räuberischen Angriff auf einen Autofahrer vor rund zwei Wochen im Industriegebiet Trier-Euren fahndet die Polizei jetzt mit einem Phantombild nach einem der Täter.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei hielt der 33-jährige Autofahrer am Dienstagnacht, 19. Januar, gegen 23.45 Uhr mit seinem schwarzen Opel Vectra an der roten Ampel in der Luxemburger Straße an der Kreuzung zur Gottbillstraße/Justizvollzugsanstalt verkehrsbedingt an. Zwei Männer kamen auf sein Auto zu, setzten sich unvermittelt hinein und zwangen ihn loszufahren. Der 33-Jährige wendete sein Fahrzeug und fuhr auf der Luxemburger Straße zurück in Richtung Zewen. Die Unbekannten dirigierten ihn dann auf die Abbiegespur in Richtung eines Warenhauses. Hier gelang dem 33-Jährigen die Flucht aus seinem Auto, wobei er sich an der Hand verletzte.

Die beiden Angreifer sprachen vermutlich albanisch.

Sie werden wie folgt beschrieben:

Der erste Täter ist 20 bis 25 Jahre alt, 175 bis 180 cm groß und sehr schlank. Er hat sehr dünne Beine. Er hat ein markantes, sehr schmales Gesicht mit einem kantigen Unterkiefer, eingefallenen Wangen und einer hellen Augenfarbe. Er hat kurze, dunkle, dünne Haare und kaum Bartwuchs. Der Mann trug eine kurze, schwarze Jacke und eine schwarze Hose.

Der zweite Täter ist ebenfalls 20 bis 25 Jahre alt, 180 bis 185 cm groß, hat eine normale Figur und ein rundes Gesicht. Der Mann war bekleidet mit einer hellblauen Jeanshose und einer hellbraunen oder senffarbenen langen Winterjacke mit einer Kapuze, die innen mit einer Art Pelz gefüttert war.

Die Polizei hat jetzt ein Phantombild von einem der Täter anfertigen lassen und fragt:

Wem ist der Mann auf dem Phantombild bekannt oder wer kann Angaben zu diesem oder dem zweiten Täter machen?

Wer hat sonstige Beobachtungen gemacht, die mit der Tat in Zusammenhang stehen können?

Für Menschen, die sich vertraulich an die Ermittler wenden wollen, ist ein so genanntes Vertrauenstelefon eingerichtet worden. Unter der Telefonnummer 0152/28854968 können Personen ohne Angabe ihrer Identität vertrauliche Mitteilungen machen.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. über einen Mittelsmann ausgezahlt werden.

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