LUXEMBURG. Wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpronografie wurde ein 31-Jähriger in Luxemburg zu einem Jahr Haft verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Wiederholungstäter muss sich jedoch in einer psychiatrische Klinik behandeln lassen, da ihm bei der Verhandlung eine Persönlichkeitsstörung schwerer Art attestiert wurde.