Ehrang und Ruwer: Polizei stoppt mehrere Drogenfahrten — Fahrer aus Auto gezogen

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Foto: Sarah Knorr / dpa / Symbolbild

TRIER-EHRANG/TRIER-RUWER. Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schweich am Abend des 25.2.2026 in Trier-Ruwer und Trier-Ehrang vier Fahrzeugführer fest, die möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.

Im ersten Fall wurde ein 34-jähriger Fahrzeugführer gegen 21.00 Uhr mit seinem PKW in Trier-Ehrang einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnten deutliche Anzeichen für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Da der Fahrzeugführer sich weigerte, den Maßnahmen der Polizei Folge zu leisten, musste er mit Zwang aus seinem Fahrzeug gezogen werden. Eine anschließende Blutentnahme verriet schließlich, unter welchen Stoffen der Fahrzeugführer unterwegs war. Im Rahmen einer Personendurchsuchung konnten Hinweise auf Amphetamin festgestellt werden, bei denen es sich um harte Betäubungsmittel handelt. Der Führerschein wurde einbehalten.

Gegen 23.55 Uhr stellten zeitgleich zwei Streifen der Polizeiinspektion Schweich jeweils in Trier-Ruwer und in Trier-Ehrang erneut zwei Fahrzeugführer fest, die ebenfalls offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.

Der 28-jährige Fahrzeugführer, der in Trier-Ehrang kontrolliert wurde, konnte vor Ort keinen Urin abgeben, musste aber dennoch auf Grund der Anzeichen auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln zur Blutentnahme. Eigenen Angaben zufolge wurde Cannabis konsumiert.

Der weitere 19-jährige Fahrzeugführer in Trier-Ruwer, bei dem zeitnaher Betäubungsmittelkonsum festgestellt wurde, befindet sich noch in der Probezeit. Auch dieser steht im Verdacht, Cannabis konsumiert zu haben, da neben den körperlichen Auffälligkeiten auch starker Cannabisgeruch von dem Fahrzeugführer ausging.

Gegen 1.50 Uhr wurde eine 43-jährige in Trier-Ehrang mit ihrem Fahrrad angehalten, da diese erhebliche Schlangenlinien fuhr und Gefahr lief zu stürzen. Auch beim Absteigen torkelte die 43-jährige. Ein Alkoholtest ergab nur einen sehr geringen Wert. Allerdings konnten ebenfalls erhebliche Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum festgestellt werden, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt werden musste.

Gegen alle Fahrzeugführer wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, auch wenn der Konsum von Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist, gilt weiterhin: Die Teilnahme im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel ist verboten und gefährdet erheblich die Verkehrssicherheit. Bereits geringe Mengen können die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit deutlich beeinträchtigen. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die unter Drogeneinfluss stehen, riskieren neben hohen Bußgeldern und Fahrverboten auch führerscheinrechtliche Konsequenzen. (Quelle: Polizeidirektion Trier)

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