IHK-Arbeitsgemeinschaft RLP warnt vor Verpackungssteuer – mehr Bürokratie befürchtet

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TRIER/KOBLENZ/LUDWIGSHAFEN/MAINZ. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 22. Januar 2025 zur Tübinger Verpackungssteuer überlegen erste Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen (lokalo.de berichtete). Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz kritisiert diese Pläne und warnt vor weiteren Bürokratielasten und finanziellem Mehraufwand für die Unternehmen vor Ort.

„Potenziell trifft eine Verpackungssteuer alle Betriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Dazu zählt der Imbiss ebenso wie das Restaurant oder die Bäckerei“, sagt Jürgen Vogel, Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz, für die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
 
Die Industrie- und Handelskammern warnen davor, dass jede Kommune ihre eigenen Regeln zum Umgang mit Verpackungen erlässt. „Für Filialbetriebe mit ihren Kassensystemen wäre solch ein Flickenteppich ein organisatorischer Alptraum“, macht Vogel deutlich. Weiterhin sehen die IHKen Wettbewerbsnachteile für die lokal ansässigen Unternehmen, wenn in jedem Ort andere Regeln gelten. „Pendler kaufen dann vielleicht ihren Kaffee nicht mehr beim bisherigen Bäcker, sondern im Nachbarort, wo es keine kommunale Steuer auf den Kaffeebecher gibt.“ Denn letztlich bezahle der Kunde die neue Steuer.
 
Das Ziel, Abfall im öffentlichen Raum zu vermeiden, wird sich aus Sicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft durch die zusätzliche Steuer kaum lösen lassen. Vielmehr solle die Kreislaufwirtschaft ausgebaut und Umweltziele durch effektive Anreizsysteme erreicht werden. „Die Unternehmen leisten jetzt schon im Rahmen der geltenden Verpackungsgesetze und der verschiedenen Verordnungen zum Thema Recycling große Beiträge zur Entsorgung und Wiederverwertung von Verpackungen. Zudem zahlen die Herstellerbetriebe in den Einwegkunststofffonds ein.“
 
Das Positionspapier der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zur Verpackungssteuer findet sich unter www.ihk-rlp.de/verpackungssteuer. (Quelle: IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz)

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