Totschlagsprozess in Trier: 20-Jähriger gesteht tödliche Misshandlung eines Zweijährigen

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Symbolbild "Landgericht Trier". Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Ein 20-jähriger Mann hat vor dem Landgericht Trier gestanden, im Juli 2024 den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin tödlich misshandelt zu haben. Laut einer Erklärung seines Anwalts sei er in eine „überschäumende Wut“ geraten, als es ihm nicht gelang, das Kind zu beruhigen. Der Angeklagte gab zu, den Jungen mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen und geschüttelt zu haben. 

Kind erliegt schweren Verletzungen

Das Kleinkind erlitt infolge der Gewalt mehrere Frakturen sowie ein schweres Schütteltrauma. Wenige Wochen später verstarb es an den Folgen eines respiratorischen Versagens, ausgelöst durch eine massive Hirnschwellung und Hirnblutungen.

Überforderung und Drogenkonsum als Auslöser

Der Verteidiger des Angeklagten, Bernward Wittschier, erklärte, sein Mandant sei mit der Lebenssituation überfordert gewesen. Er habe erst seit wenigen Wochen mit seiner schwangeren Lebensgefährtin und ihren zwei kleinen Kindern in Trier zusammengelebt. Zudem habe er wochenlang erheblich Cannabis konsumiert und sei am Tattag übernächtigt sowie rastlos gewesen.

Vergebliche Rettungsversuche

Nachdem das Kind bewusstlos geworden war, habe der 20-Jährige laut eigener Aussage sofort realisiert, was er angerichtet hatte. Trotz seiner Versuche, das Kind wiederzubeleben, gelang es ihm nicht. Seine Lebensgefährtin befand sich zum Tatzeitpunkt mit dem älteren Kind bei einer Schwangerschaftsuntersuchung.

Jugendstrafe zwischen sechs und sieben Jahren in Aussicht

Da der Angeklagte juristisch als Heranwachsender gilt, wird der Prozess vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Trier geführt. Die Kammer hat eine Jugendstrafe zwischen sechs und sieben Jahren in Aussicht gestellt, falls der 20-Jährige ein umfassendes Geständnis ablegt.

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4 Kommentare

  1. Der Elterninstinkt ist bei der Geburt noch nicht voll ausgeprägt, sondern er ‚wächst‘ in den Eltern zusammen mit dem Kind. Voll ausgeprägt ist der Elterninstinkt im Durchschnitt circa mit dem 5. Lebensjahr des Kindes. (Bei K-Strategen, nicht bei R-Strategen.)

    Vermutlich hat der Täter aufgrund des Cannabiskonsums Stimmen gehört. Diese Stimmen erklären einem alles und jede Sache in der Welt mit „Einfach nur“-Sprüchen. Wenn du kränkelst: Alles einfach nur Corona. Wenn du Ängste von der Massenmigration bekommst: Alles einfach nur Nazisprech. Den Verbrechern auf der Welt? Denen fehlt einfach nur eine Frau.

    Wenn solche jungen Eltern erst dann die Stimmen hören würden, sobald deren Kind etwa 5 Jahre ist, dann bliebe so manche derartige Gräueltat aus. Aber was tut man nicht alles, um aus einem Verbrecher (oder Kleinkriminellen) einen Vollzeit-Steuerzahler zu machen. Oder, wenn das schief geht, wenigstens einen Cannabis-Präzedenzfall.

  2. „ei mit der Lebenssituation überfordert gewesen. Er habe erst seit wenigen Wochen mit seiner schwangeren Lebensgefährtin und ihren zwei kleinen Kindern in Trier zusammengelebt. Zudem habe er wochenlang erheblich Cannabis konsumiert und sei am Tattag übernächtigt sowie rastlos gewesen.“

    immer dieses bla bla… oh der arme 20 Jährige, der sein Leben nicht im Griff hatte.. auch noch unausgeschlafen war! da müssen wir natürlich Rücksicht drauf nehmen…..

  3. Ja unsere Gesetzgebung…wenn er ein Geständnis ablegt muss er sechs bis sieben Jahre einsitzen nach Jugendstrafrecht. Ich würde es begrüßen wenn unsere Gesetze verschärft werden würden.

  4. Eine überschäumende Wut überkommt mich auch, wenn ich lese, wie über den Totschlag von einem menschlichen Winzling gesprochen wird !!
    Es war ein Säugling der von einem unbeherrschden und brutalen Kerl zu Tode geprügelt und geschüttelt wurde.
    Egal ob zugekifft, schlechte Jugend, übermüdet, zugedröhnt … es gibt keine Entschuldigung dafür.

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