SAARBURG. Der Zahnarzt aus dem Kreis Trier-Saarburg, der unter anderem seine Mitarbeiterinnen im Umkleideraum heimlich filmte, wurde am heutigen Mittwoch zu 85 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt.
Angeklagt war der Arzt wergen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in vier Fällen und wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Auch seine Nachbarin soll er beim Umziehen fotografiert haben. Entdeckt wurde die Kamera durch eine Mitarbeiterin, die anschließend die Polizei informierte.
Bei einer folgenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten ebenfalls eine Rauchgranate, sodass sich der Arzt neben der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, auch wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten musste.