Fastenzeit einmal anders: 22-Jähriger muss nach Kontrolle durch Bundespolizei in die JVA

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Polizisten führen einen Mann ab; Symbolbild - Foto: dpa

TRIER. Einen aktuellen Haftbefehl sowie ein anhängiges Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen – dies stellte eine Streife der Bundespolizei am Mittwoch, kurz nach Mitternacht, bei der Kontrolle eines 22-jährigen Mannes im Stadtgebiet fest.

Mit einem rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Heidelberg wurde er im Januar dieses Jahres zu einer Haftstrafe von 40 Tagen verurteilt. Die zur Abwendung der Haft zu zahlende Geldstrafe in Höhe von 400 Euro konnte er nicht aufbringen; er wurde zur JVA Trier verbracht.

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