TRIER. Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 62 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 23 mehr als Mittwoch vergangener Woche.
Diese verteilen sich wie folgt: 32 aus dem Landkreis und 30 aus der Stadt Trier.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 76,2 und im Landkreis bei 87,7 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der Infizierten ist wieder gestiegen und liegt aktuell bei 402 Personen, 264 im Landkreis und 138 in der Stadt Trier – 46 mehr als gestern. 25 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 17 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier und vier im Kreiskrankenhaus Saarburg.
Quarantäne-Regeln: Neue Landesverordnung in Kraft
Heute ist eine neue Landesverordnung in Kraft getreten, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben.
Keine Anordnung vom Gesundheitsamt
Das gilt auch für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Ein Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht nicht.
Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung zu erfolgen. Der abgesonderten Person ist es während der Zeit der Absonderung nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu empfangen und den Absonderungsort ohne ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes zu verlassen.
Die Dauer der häuslichen Absonderung endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen. Eine Ausnahme stellt die Absonderung von Personen der Kategorie Schul- und KiTa-Cluster dar. Um die Auswirkungen auf die Teilhabe am Präsenzunterricht oder der Betreuung möglichst gering zu halten, kann für diese Personengruppe ab dem fünften Tag die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen Tests mit negativem Ergebnis beendet werden.
Die Verordnung zur Absonderung sowie erläuternde Fragen und Antworten sind unter www.corona.rlp.de zu finden.
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, die nun geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu lüften und Kontakte auch im privaten Umfeld auf ein Minimum zu begrenzen.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
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Es wundert mich doch sehr mit welchen Steinzeitmethoden die Pandemie statistisch erhoben, analysiert und dargestellt wird. Im Zeitalter von IT-Advertising, E-Commerce und digitalen Social-Media sollte es doch ein Kinderspiel sein über intelligente Fragestellungen an positiv Getestete und entsprechende Algorithmen
aber auch wirklich alles statistisch zu erfassen, was für die Beurteilung der Pandemie von Bedeutung sein könnte. Für die Datenneurotiker ist dies auch anonym machbar. So erführe man alle Auffälligkeiten, die Rückschlüsse auf den Infektionsverlauf ermöglichen. Wer hat sich wann unter welchen Umständen wo und bei wem angesteckt. Google & Co sind in der Lage die morgendlichen Toilettenpause ihrer User vorherzusehen. Wir sind gerade mal zur Addition von Fallzahlen fähig. Das RKI machte in der Vergangenheit bei wesentlich unbedeutenderen Krankheitsbildern regelmäßig solche Erhebungen (schon selbst teilgenommen) bei den entsprechenden Zielgruppen, wenn auch auf Papier.
Warum dies nicht längst angegangen wurde bleibt wohl ein Rätsel.