ESCH/ALZETTE. Zu einer spektakulären Verfolgungsjagd kam es gestern Nacht gegen 4 Uhr in Esch-sur-Alzette zwischen der Polizei und einem Fahrer, der sich einer Kontrolle entziehen wollte.
Die Polizei wurde in Esch, in der „Rue Léon Jouhaux“, auf ein Fahrzeug aufmerksam, das in der Tempo-30-Zone mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Die Patrouille beschloss den Fahrer zu kontrollieren und folgte ihm. Mit eingeschaltetem Blaulicht und mittels Haltezeichen wurde der Verkehrsteilnehmer zum Halten aufgefordert.
Der Fahrer bremste zunächst kurz ab, gab anschließend jedoch Vollgas, machte kehrt und fuhr davon. Die Verfolgung wurde sofort aufgenommen.
Als der Polizeiwagen auf gleicher Höhe mit dem flüchtenden Fahrzeug war, versuchte der Fahrer das Dienstfahrzeug zu rammen.
Der Fahrer schien Katz und Maus mit der Polizei zu spielen, denn er wechselte mehrmals die Fahrtrichtung und bog bei fast jeder gebotenen Gelegenheit ab. Die Patrouille hielt Abstand vom Fahrzeug, um einen Unfall zu vermeiden und um die öffentliche Sicherheit nicht weiter zu gefährden.
Die Verfolgungsjagd endete, als der Fahrer in der „Rue de Mâcon“ auf eine Baustelle stieß. Er musste eine Vollbremsung durchführen. Mit dem Dienstfahrzeug wurde die Straße blockiert, um eine erneute Flucht zu vermeiden. Während dem Aussteigen der Beamten legte der Fahrer den Rückwärtsgang ein und prallte gegen den Polizeiwagen. Die Beamten wurden hierbei nicht verletzt. Nach der Kollision griffen die Beamten durch und holten den Mann mittels polizeitechnischen Handgriffen aus dem Fahrzeug. Ihm wurden Handschellen angelegt.
Während den weiteren Amtshandlungen auf der Dienststelle wurde eine geringe Menge Marihuana gesichert. Hieraufhin wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv war.
Des Weiteren stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht über eine gültige Versicherung verfügt und der Mann keinen Führerschein vorzeigen konnte. Er gab an keine Fahrzeugpapiere zu besitzen, da das Fahrzeug angeblich am Vortag verkauft wurde.
Die Staatsanwaltschaft wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an. Es folgt eine Reihe von Protokollen.