TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute ein Urteil verkündet und einen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 260 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 26 Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 31. Juli 2012 nach Auflösung der dortigen Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Sechs Monate dieser Gesamtfreiheitsstrafe gelten als vollstreckt. Die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Der Angeklagte wurde zudem verurteilt, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 58-jährige Angeklagte, der zuletzt im Raum Thalfang wohnte, soll in 4 Fällen zwischen 2000 und 2004 Oralverkehr an einem damals 10 bis 13 Jahre alten Jungen durchgeführt haben.
Zudem soll er zwischen 1998 und 2002 in insgesamt 208 Fällen an seinem Neffen, der damals 10 bis 13 Jahre alt gewesen sein soll, sexuelle Handlungen durchgeführt haben. Zwischen 2005 und 2007 soll er in insgesamt 74 Fällen an einem Freund seines Sohnes, der in diesem Zeitraum 12 und 13 Jahre alt gewesen sein soll, sexuelle Handlungen durchgeführt haben.
Dem Angeklagten wurrd weiter von der Anklageschrift vorgeworfen, am 2. November 2011 54 kinderpornographische Abbildungen und 124 kinderpornographische Video- und Bilddateien besessen zu haben. Der Angeklagte befand sich zum Zeitpunkt der Anklage bereits in anderer Sache in Strafhaft.