Achtung – Vermehrt Falschgeld im Umlauf

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Foto: Pixabay

TRIER. In jüngster Vergangenheit registrierten die Dienststellen im Polizeipräsidium Trier vermehrt das Auftauchen von gefälschten Geldscheinen, insbesondere 50-Euro-Scheine.

Grundsätzlich ist jede Banknote ein Unikat, zu erkennen an der Seriennummer. Sie wird nur einmal auf den Originalschein aufgedruckt. Die aktuell meistgefälschte Banknote, die den Ermittlern der Kriminalpolizei in die Hände gerät, ist ein 50-Euro-Schein mit der Seriennummer S20175422632. Das Original dieses Geldscheins ist sicher noch legal irgendwo im Umlauf. Fünf Fälschungen davon sind jedoch allein in der vergangenen Woche bei der Polizeiinspektion Bitburg registriert worden.

Aber Vorsicht – auch andere Banknoten können gefälscht sein.

In den meisten Fällen liefern Geldinstitute die Blüten bei der Polizei ab, wenn sie dort eingezahlt werden.
Die Einzahler sind in der Regel unbedarft und haben den Schein im regulären Zahlungsverkehr entgegen genommen, ohne dass ihnen die Fälschung aufgefallen ist. Opfer sind sowohl Privatpersonen als auch Gastronomen, Handel- und Gewerbetreibende, Schausteller und Standbetreiber auf (Jahr-)Märkten, Volks- und Weinfesten.

Für die Täter eignen sich besonders Orte, an denen viel Geld umgesetzt wird und kaum die Zeit oder die Möglichkeit
für Überprüfungen bestehen. Die meist unerkannten Täter bezahlen Ware in geringem Wert mit dem gefälschten Geldschein und lassen sich echtes Wechselgeld auszahlen. Hierdurch „waschen“ sie ihre Blüten und bereichern sich entsprechend.

Die oft nichts ahnenden Empfänger der Blüten zahlen diese mit weiteren Scheinen bei ihren Geldinstituten ein oder geben es wieder aus. Während die Fälschungen in den Geldinstituten meist auffallen und nicht anerkannt werden, bleiben diese im privaten Zahlungsverkehr oft lange unentdeckt – die Dunkelziffer ist groß.

Die Einzahler bei Geldinstituten bleiben in der Regel nur auf dem materiellen Schaden sitzen. Denjenigen, die mit dem Falschgeld bezahlen oder es weitergeben, drohen weitere Unannehmlichkeiten. Der Wert des Geldscheines wird ihnen nicht anerkannt und sie sehen sich mit dem strafrechtlichen Vorwurf des „Inverkehrbringen von Falschgeld“ konfrontiert.

Die Polizei empfiehlt Gewerbetreibenden, sich sogenannte „Falschgelddetektoren“ zuzulegen, die Banknoten elektronisch prüfen. Privatpersonen können sich beispielsweise mittels „Detektor-Stiften“ behelfen, bei deren Anwendung sich Falschgeld verfärbt.

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