Fakten und Bedenken zum Bau eines Hafens für Sportboote

0

ZELL. Gestern fand im Pfarrheim Briedel die Fortsetzung des Erörterungstermins für den von der Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH geplanten Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/Briedel statt. 39 Teilnehmer darunter auch Vertreter von Kommunen und Verbänden waren gekommen, um der Erörterung der Bürgereinwendungen und der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden zu folgen.

Die Einwender und die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände, sowie die Winzer trugen ihre noch nicht erörterten, aber bereits schriftlich vorgetragenen Bedenken vor, um die anwesenden Experten gezielt befragen zu können. Es wurden insbesondere Befürchtungen gegenüber den Auswirkungen des geplanten Hafens mit Blick auf die Bearbeitung der Weinberge, den Tourismus und die Landschaft erörtert. Außerdem wurden Bedenken gegen die vom Antragsteller vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zum Naturschutz diskutiert. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, wurde der Erörterungstermin nach etwa sieben Stunden beendet.

Es konnten mit Einverständnis der Beteiligten auch die Einwender gehört werden, die außerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich oder mündlich Ihre Bedenken vorgetragen haben, so dass jeder zu Wort kommen konnte. Jetzt wird das Protokoll erstellt, der Inhalt ausgewertet, und die weiteren Fragen einer Klärung herbeigeführt. Danach wird die SGD Nord über den Antrag entscheiden.

Zur Historie
Die Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH, hatte der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Antragsunterlagen zum Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/ Briedel vorgelegt. Geplant ist ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Außerdem sollen eine Hafenpromenade mit einer Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen. Die SGD Nord führt derzeit als obere Wasserbehörde ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch.

Vorheriger ArtikelEin Trio für die Gladiators Trier – Kader nimmt langsam Gestalt an
Nächster ArtikelSchreiner zeigen Kreativität und fachliches Können

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.