TRIER. Vor dem Landgericht Trier angeklagt ist ein 35-jähriger amerikanischer Staatsangehöriger aus dem Raum Bitburg. Ihm wird nach der Anklageschrift vom 18. März zur Last gelegt, sich in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2014 auf dem Parkplatz der Diskothek Kajüte in Binsfeld, in der er zuvor den Abend verbracht und in erheblichem Umfang dem Alkohol zugesprochen hatte, seinem mutmaßlichen Opfer genähert haben.
In der Absicht, sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen, soll er die junge Frau zunächst zu Boden gestoßen und gezwungen haben, sich auf den Rücksitz seines Autos zu setzen. Hier soll er die 18-Jährige zunächst weiter geschlagen und zeitweilig auch gewürgt haben.
Dennoch soll es der Schülerin gelungen sein, sich bemerkbar zu machen, so dass Passanten aufmerksam wurden, die – durch weitere Rufe der Zeugin alarmiert – herbeieilten.
Daraufhin habe der Angeklagte von der Zeugin abgelassen und versucht, mit seinem Auto zu flüchten. Dabei soll er sowohl ein anderes Fahrzeug als auch eine Zeugin angefahren haben.
Während die Zeugin letztlich unverletzt blieb, entstand an dem Auto ein Sachschaden in Höhe von rund 3000 Euro.
Der Angeklagte ist in Deutschland noch nicht vorbestraft.
Er befindet sich seit dem 23.12.2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Gegenstand eines weiteren Verfahrens vor dem Trierer Landgericht ist eine Vergewaltigung.
Angeklagt ist hier ein bislang nur geringfügig strafrechtlich in Erscheinung getretener 49-jähriger KFZ-Mechaniker aus dem Raum Bitburg.
Ihm wird ausweislich der Anklageschrift vom 26. September 2014 zur Last gelegt, im Zeitraum von Juni 2003 bis September 2004 und an einem Wochenende im Frühjahr 2010 seine damalige Ehefrau unter Anwendung von Gewalt dazu gebracht zu haben, den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr (Fall 1), beziehungsweise den Oralverkehr (Fall 2) zu dulden.