TRIER. Familien, die für die Betreuung ihres Kindes einen einkommensabhängigen Elternbeitrag bezahlen, erhalten für die Zeiten, in denen sie keine Betreuung in Anspruch genommen haben, die Elternbeiträge anteilig zurück. Auch für nicht eingenommene Mahlzeiten wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Mit seiner Entscheidung einer Rückzahlung reagiert der Stadtvorstand auf die während des vierwöchigen Kita-Streiks geleisteten Beiträge, sofern das Angebot der Kita-Notgruppen nicht in Anspruch genommen wurde.
Da in Rheinland-Pfalz Elternbeiträge nur für Kinder unter zwei Jahren und für Hortkinder anfallen, ist von der Beitragserstattung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Trier ohnehin nur ein kleiner Kreis von etwa 20 Kindern betroffen.
Sie gilt für die beiden städtischen Einrichtungen in der Kita Alt-Tarforst und Trimmelter Hof. Die betroffenen Eltern müssen für die Rückzahlung keinen eigenen Antrag stellen. Das städtische Jugendamt hat die Ausfallzeiten der Kinder erfasst und wickelt die Erstattung eigenständig ab.
Die Stadt geht von einer Rückzahlung in der Größenordnung von rund 3.000 Euro aus. Über die Höhe der durch den Streik eingesparten Personalkosten gibt es derzeit noch keine verlässlichen Angaben. Sie liegen aber gegenüber der Erstattung um ein Vielfaches höher.
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