BLEIALF. Am 14. Dezember des letzten Jahres wurden eine 28-jährige Frau und ihre 6-jährige Tochter in ihrer Wohnung in Bleialf tot aufgefunden. Relativ schnell war klar, dass es sich bei der Todesursache nicht um ein Gewaltverbrechen gehandelt hat. Jetzt wurde von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Trier das Gutachten des technischen Sachverständigen veröffentlicht, der den Fall untersucht hatte.
Die 1200- Einwohner große Eifelgemeinde Bleialf war geschockt, als man in einem dortigen Haus die Leichen einer 28-jährigen Frau und deren 6-jähriger Tochter auffand. Die Spekulationen über den Tod der beiden Menschen schossen schnell ins Kraut. Bei der angeordneten gerichtsmedizinischen Untersuchung wurde klar, dass Mutter und Tochter an eine Kohlenmonoxidvergiftung gestorben waren. Wie das geschehen konnte, musste ein Sachverständiger klären.
Es war ein tragischer Unfall
Eine wirklich Verkettung tragischer Umstände waren der Grund, warum die Mutter und ihre Tochter ums Leben kamen. Das geht aus dem Gutachten hervor, das ein Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft Trier erstellt hat. Auch der Sachverständige spricht davon, dass das Geschehen ein tragischer Unfall war.
Die Ursache war die Heizung
Nach dem Gutachten gab es gleich eine ganze Reihe von Ursachen für den Unglücksfall, die sich letztendlich addierten. Dreh- und Angelpunkt des Unglücks war die Heizungsanlage der Wohnung. Bei einem Bauteil der Heizung fehlte eine Dichtung, wodurch es zu einer Fehlfunktion kam und die Abgase eine zu hohen Anteil an Kohlenmonoxid beinhalteten.
Der Schornstein war verstopft
Außerdem war der Schornstein des Hauses verstopft und die Abgase konnten nicht in vollständig ins Freie transportiert werden. Unterstützt wurde dieser Umstand durch die Mitte Dezember herrschende Inversionswetterlage, wodurch sich im Kamin kein richtiger Zug aufbauen konnte.
Der Sachverständige stellte außerdem auch noch fest, dass die Abgasanlage der Heizung an mehreren Stellen undicht war, wodurch die kohlenmonoxidhaltige Abluft des Heizung in die Wohnung der Verstorbenen eindringen konnte.
Durch die Staatsanwaltschaft wird jetzt geprüft, ob der Unfall eventuell auf ein fahrlässiger Verhalten im Umgang mit der Heizungs- und Abgasanlage zurückzuführen ist.
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