Landespolizeidirektion reagiert auf Urteil im Polizisten-Fall von Völklingen

1
Hunderte Polizisten nahmen Anfang September am Trauermarsch in Völklingen teil. Foto: Patrick von Frankenberg/dpa

SAARBRÜCKEN. Nach dem Urteil im Prozess um die tödliche Tat von Völklingen hat sich nun auch die Landespolizeidirektion Saarland öffentlich geäußert. In einer Stellungnahme der Behördenleitung steht vor allem die Erinnerung an den getöteten Polizeibeamten Simon Bohr und das Mitgefühl mit dessen Angehörigen im Mittelpunkt. Zugleich betont die Polizei ihr Vertrauen in die Entscheidung des Gerichts und in den Rechtsstaat.

Landespolizeidirektion äußert sich nach Urteilsverkündung

Am Tag der Urteilsverkündung erklärte die Behördenleitung der Landespolizeidirektion, der Blick richte sich zunächst auf das, „was bleibt: die tiefe Betroffenheit über den Verlust und das Leid der Familie und Angehörigen, Freundinnen und Freunde sowie der Kolleginnen und Kollegen“.

Weiter heißt es in der Stellungnahme, ihnen gelte das aufrichtige Mitgefühl der Landespolizeidirektion.

Damit setzt die Polizei nach dem juristisch viel beachteten Urteil ein deutliches Zeichen des Gedenkens und der Anteilnahme.

Vertrauen in das Gericht und den Rechtsstaat

Neben dem Mitgefühl für die Hinterbliebenen betont die Landespolizeidirektion auch ihr Vertrauen in die gerichtliche Entscheidung.

Wörtlich heißt es: „Gleichzeitig vertrauen wir aber auch auf die unabhängige Entscheidung des Gerichts.

Nach Darstellung der Behördenleitung sei das Urteil das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das mit großer Sorgfalt, unter umfassender Prüfung aller Beweise und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten geführt worden sei.

Polizei hebt Bedeutung des Rechtsstaats hervor

Gerade in einem emotional besonders belastenden Fall werde deutlich, welche Bedeutung der Rechtsstaat habe, erklärt die Landespolizeidirektion weiter.

In der Stellungnahme heißt es dazu: „Entscheidungen werden auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen – unabhängig, objektiv und frei von äußerem Einfluss.

Damit reagiert die Polizei bewusst sachlich auf ein Urteil, das im Saarland und darüber hinaus große Aufmerksamkeit ausgelöst hat.

Gericht sprach 19-Jährigen vom Mordvorwurf frei

Das Landgericht Saarbrücken hatte den 19-jährigen Angeklagten im Zusammenhang mit der tödlichen Tat nach dem Tankstellenüberfall in Völklingen vom Mordvorwurf freigesprochen.

Verurteilt wurde er wegen besonders schweren Raubes. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Nach Auffassung des Gerichts war der Angeklagte bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert. Ein Gerichtsgutachter hatte ihm wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Tat von Völklingen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst

Der Angeklagte hatte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen 34 Jahre alten Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen getötet.

Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auch Saarlands Innenminister Reinhold Jost hatte damals von „dunklen Tagen“ für das Saarland und die Polizei gesprochen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nach aktuellem Stand noch nicht rechtskräftig.

1 Kommentar

  1. ich weiss nicht wie ich nach diesem innovativen Urteil die Stellungnahme der Landespolizeidirektion einordnen soll. Bei mir löst das Urteil den gegenteiligen Effekt aus, nämlich zunehmender Vertrauensverlust oder eher kompletten Verlust in den Rechtsstaat.

    Interessant wäre einmal eine Umfrage bei den Polizisten die täglich im Einsatz sind. Wenn also jemand eine schwere Straftat begeht und die Polizei kommt, hat der Täter Angst. So sollte es meiner Meinung nach sein. Diese Angst rechtfertigt es dann mit allen Mitteln gegen die Beamten vorzugehen, auch mit Tötung? So habe ich die Begründung des Urteils verstanden. Als normaler Polizist würde ich darüber mal nachdenken … auch über die Stelkungnahmen der oberen Instanzen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.