Gericht bremst Trierer Geburtshaus aus: Geburtsraum muss wegen Nachbar-Klage schließen

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Foto: dpa / Symbolfoto

TRIER-FEYEN. Das Geburtshaus im Trierer Stadtteil Feyen/Weismark muss sein Angebot einschränken. Nach einer Klage eines Nachbarn darf einer der beiden Geburtsräume künftig nicht mehr genutzt werden. Darauf einigten sich die Beteiligten vor dem Verwaltungsgericht Trier. Zuvor hatte der Kläger argumentiert, die Schreie von Gebärenden seien für ihn eine unzumutbare Lärmbelastung.

Über den Fall berichtete zunächst der „Trierische Volksfreund“.

Geburtshaus erst seit Mitte 2025 in Betrieb

Das Geburtshaus befindet sich im Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt (Awo) an der Härenwies in Trier-Feyen. Betrieben wird die Einrichtung von einer gemeinnützigen Geburtshaus-Gesellschaft.

Seit der Eröffnung im Sommer 2025 bietet die Einrichtung werdenden Eltern eine Alternative zur Geburt im Krankenhaus. Nach Angaben der Betreiber kommen dort monatlich etwa drei bis sechs Kinder zur Welt.

Das Angebot wurde von Hebammen und Familien in der Region begrüßt, da in Trier mit dem Mutterhaus nur noch eine Geburtsklinik existiert.

Nachbar klagt wegen Lärmbelästigung

Der Eigentümer einer nahegelegenen Wohnung hatte gegen die Genehmigung der Stadt Trier geklagt. Hintergrund war eine Nutzungsänderung des Gebäudeteils – vom Studentenwohnheim zum Geburtshaus.

Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass sein Balkon sowie Wohn- und Schlafzimmer nur rund zehn Meter vom größeren Geburtsraum entfernt liegen. Von dort aus könne er teilweise sogar in das Zimmer sehen.

Besonders störend seien für ihn Schreie während der Geburten – insbesondere nachts, wenn Kinder rund um die Uhr zur Welt kommen könnten.

Gericht sieht rechtliche Probleme

Nach Darstellung des „Trierischen Volksfreunds“ äußerte das Verwaltungsgericht Zweifel an der Genehmigung der Stadt. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin sei die geringe Distanz zwischen Geburtsraum und Wohngebäude rechtlich problematisch.

Um ein Urteil zu vermeiden, schlug das Gericht eine Einigung vor.

Ein Raum muss schließen

Am Ende verständigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss:

  • Der größere Geburtsraum („Wellnessraum“) darf nicht mehr genutzt werden

  • Der Kläger verzichtet im Gegenzug auf weitere rechtliche Schritte

  • Auch die Stadt Trier legt keine Rechtsmittel ein

Damit bleibt das Geburtshaus grundsätzlich bestehen – allerdings mit deutlich eingeschränkter Kapazität.

Betreiber sehen Projekt gefährdet

Für die Betreiber ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag. Geschäftsführerin Lisa Brauns erklärte laut „Volksfreund“, die Einschränkung sei „für uns und die Familien eine Katastrophe“.

Wie der Betrieb künftig organisiert werden kann, müsse nun geprüft werden. Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Einrichtung könnte erst in den kommenden Monaten fallen.

Bericht und Gerichtsdetails nach Informationen des „Trierischen Volksfreunds“ (05.03.2026).

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