Ein junger Mann aus Konz muss sich vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Verhandlung am 3. März.
TRIER. Vor dem Amtsgericht Trier beginnt am Dienstag, 3. März 2026, ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung in zwei Fällen. Die Verhandlung ist für 12.00 Uhr in Saal 74 angesetzt. Angeklagt ist ein damals 22-jähriger Mann aus Konz.
Vorwurf: Belästigung während Probearbeiten
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Trier soll der Angeklagte im Zeitraum zwischen Juli und August 2024 während eines Probearbeitens eine Auszubildende an zwei verschiedenen Tagen sexuell belästigt haben.
Konkret wird ihm vorgeworfen, die Frau einmal mit der Hand oberhalb der Kleidung am Oberschenkel bis in den Intimbereich gestreichelt zu haben. Einige Stunden später soll er zudem oberhalb der Kleidung das Gesäß der Geschädigten berührt und zugedrückt haben. Bereits zuvor habe sich der Angeklagte ihr gegenüber distanzlos verhalten.
Gericht entscheidet über Schuldfrage
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten sexuelle Belästigung in zwei Fällen vor.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt möglicherweise nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Prozessbeginn am 3. März
Die Hauptverhandlung findet am Dienstag, 3. März 2026, um 12.00 Uhr vor dem Strafrichter am Amtsgericht Trier statt.














