LUXEMBURG. Am heutigen Samstag meldet die Police Grand-Ducale mehrere Trunkenheitsfahrten in Luxemburg. In einem Fall kam es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug.
Am 20.2.2026, gegen 18.30 Uhr, wurde der Polizei gemeldet, dass eine sichtlich alkoholisierte Person eine Gaststätte in der Rue Wecker in Grevenmacher verließ, in ihr Fahrzeug einstieg und in Schlangenlinien davonfuhr, wobei sie beinahe einen Unfall verursachte. Eine Polizeistreife konnte das Fahrzeug kurze Zeit später an der Adresse des Eigentümers antreffen. Dieser wurde vor Ort angetroffen und gab zu, das Fahrzeug geführt zu haben. Ein Alkoholtest wurde durchgeführt und verlief positiv. Ein provisorisches Fahrverbot wurde zugestellt und der Führerschein materiell eingezogen.
Eine weitere Meldung erhielten die Beamten gegen 21.30 Uhr, wonach ein sichtlich angetrunkenes Paar, in der Route de Luxembourg in Redingen, mit ihrem Fahrzeug, wegfahren wollte. Eine Polizeistreife konnte das Fahrzeug vor Ort antreffen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum aufwies. Der Alkoholtest verlief positiv und ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgestellt.
Am 21.2.2026, gegen 0.27 Uhr, wurde der Polizei ein Verkehrsunfall an der Kreuzung Avenue du Dix Septembre / Boulevard Pierre Dupong in Luxemburg-Stadt gemeldet, bei dem ein Fahrzeug in die Fahrerseite eines zweiten Fahrzeugs prallte. Keiner der Insassen wurde verletzt. Die Fahrzeuge waren jedoch nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Alkoholtest verlief bei einem der Fahrer positiv, sodass ein provisorisches Fahrverbot ausgestellt und der Führerschein eingezogen wurde.
Kurze Zeit später, gegen 1.18 Uhr, wurde der Polizei ein möglicherweise alkoholisierter Fahrer in der Rue de Rollingergrund in Luxemburg gemeldet. Das Fahrzeug konnte wenig später am Theaterplatz angetroffen werden. Der Fahrer stand sichtlich unter Alkoholeinfluss und wollte davonfahren, als er die Amtierenden bemerkte. Bei der Kontrolle konnte der Fahrer weder einen Führerschein noch die Borddokumente des Fahrzeugs vorweisen. Ein Alkoholtest verlief positiv. Ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgestellt und das Fahrzeug abgeschleppt. (Quelle: Police Grand-Ducale)

















