H5N1-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen – Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung bis 20. März
Trier / Landkreis Trier-Saarburg. Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) breitet sich in der Region erneut aus. Nachdem sich die Lage seit November beruhigt hatte, wurden seit Ende Januar wieder vermehrt tote und erkrankte Wasservögel gemeldet, die positiv auf das H5N1-Virus getestet wurden. Als Konsequenz ordnet das Veterinäramt nun erneut eine Aufstallungspflicht für Geflügel an – sowohl im Landkreis Trier-Saarburg als auch in der Stadt Trier.
Warum die Aufstallung jetzt wieder gilt
Nach Angaben der Kreisverwaltung wurden unter anderem Schwäne, Enten und Haubentaucher untersucht. Besonders hoch ist der Infektionsdruck derzeit am Mattheiser Weiher in Trier, wo mehrere tote Tiere gefunden wurden. Weitere Nachweise gab es entlang der Mosel zwischen Trier und Mehring.
Um eine Übertragung auf Hausgeflügel zu verhindern, erlässt das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung, die spätestens ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung gilt. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 20. März 2026 befristet.
Was bedeutet die Aufstallungspflicht konkret?
Geflügel muss:
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in geschlossenen Ställen oder
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unter einer geeigneten Schutzvorrichtung
gehalten werden. Diese muss nach oben dicht abgedeckt und seitlich so gesichert sein, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
In der Region gibt es rund 1.400 Geflügelhalter, überwiegend mit Kleinstbeständen unter 50 Tieren. Die Behörden betonen: Aufstallung und strenge Biosicherheitsmaßnahmen seien der wirksamste Schutz vor einer meist tödlich verlaufenden Infektion.
Verhaltenstipps für Bürgerinnen und Bürger
Das Veterinäramt bittet insbesondere Spaziergänger an Seen, Flüssen und Weihern um Vorsicht:
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Tote oder kranke Wildvögel nicht berühren
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Haustiere fern halten
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Hunde anleinen
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Wildvögel nicht füttern
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Kontakt mit Vogelkot vermeiden, Schuhe ggf. reinigen
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Nach Aufenthalten im Freien keinen Kontakt zu Hausgeflügel
Tote Vögel melden – so geht’s
Kranke oder tote Tiere sollen gemeldet werden:
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📧 per E-Mail: [email protected]
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☎️ werktags telefonisch: 0651 / 71516193
Die Tiere werden zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt weitergeleitet.
Meldepflicht für Geflügelhalter
Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen – auch bei wenigen Tieren. Meldepflichtig sind außerdem Änderungen wie Tierzahl, Tierart oder Aufgabe der Haltung.
Risiko für Menschen gering
Nach Einschätzung des Robert Koch-Institut ist das Infektionsrisiko für Menschen sehr gering, solange kein enger Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel besteht.
Lebensmittel gelten als sicher – dennoch wird empfohlen, Geflügelfleisch stets gut durchzugaren.















