Mainz. Mehr Sicherheit an Gerichten: Rheinland-Pfalz prüft den Einsatz von sogenannten Tasern für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Justizminister Philipp Fernis (FDP) kündigte in Mainz eine Pilotphase an. Dabei soll getestet werden, ob Distanz-Elektroimpulsgeräte zur Gefahrenabwehr im Justizalltag sinnvoll sind – und welche Leitlinien und Regeln dafür nötig wären.
Pilotphase startet mit zwei mobilen Einsatzteams
Zum Start sollen nicht alle Gerichte sofort ausgestattet werden: Die Taser sind zunächst für die zwei mobilen Einsatzteams vorgesehen, die bei besonders konfliktträchtigen Verhandlungen als Verstärkung angefordert werden können.
Diese Teams sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelt:
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OLG Koblenz (Norden): ein Team mit acht Wachtmeistern
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OLG Zweibrücken (Süden): ein Team mit acht Wachtmeistern
Die Idee: Bei Verfahren mit erhöhtem Risiko – etwa stark emotionalisierten oder aggressiven Situationen – könnten Gerichte gezielt zusätzliche Kräfte anfordern.
„Verrohung“ als Hintergrund – Sicherheitsausstattung wird ausgebaut
Justizminister Fernis begründet den Schritt mit einer spürbaren gesellschaftlichen Entwicklung. Er sehe eine zunehmende Verrohung, auf die auch die Justiz reagieren müsse. Justizwachtmeister seien bereits seit längerer Zeit mit Schlagstockund Pfefferspray ausgerüstet.
Zusätzlich würden derzeit neue stichfeste Unterzieh-Schutzwesten ausgeliefert, wie das Ministerium mitteilte. Der Taser-Test wäre damit ein weiterer Baustein in einer Reihe von Maßnahmen, die das Sicherheitsniveau in Gerichten erhöhen sollen.
Was jetzt geprüft wird
In der Pilotphase soll geklärt werden:
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In welchen Situationen ein Taser im Gerichtsumfeld überhaupt geeignet ist
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Welche Einsatzregeln und Dokumentationspflichten gelten müssten
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Welche Schulungen erforderlich sind
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Wie sich der Einsatz auf Sicherheit und Deeskalation auswirkt
Ob und wann eine Ausweitung auf weitere Standorte folgt, ist offen. Zunächst geht es um die Ergebnisse der Testphase.



















