„Reale Gefahr für Freiheit und Leben“ – Rheinland-Pfalz stoppt Iran-Abschiebungen

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Symbolbild zum Abschiebestopp: Deutsche und iranische Flagge hinter Stacheldraht als Sinnbild für politische Spannungen und Menschenrechtslage.
Symbolbild: Der Abschiebestopp nach Iran steht im Zusammenhang mit der angespannten Sicherheits- und Menschenrechtslage im Land.

MAINZ. Angesichts der sich weiter zuspitzenden Lage im Iran hat Rheinland-Pfalz einen sofortigen Abschiebestopp für iranische Staatsangehörige verhängt. Wer derzeit in das Land zurückgeschickt würde, sei realer Gefahr für Freiheit und Leben ausgesetzt, heißt es aus dem Integrationsministerium in Mainz.

Entscheidung aus Rheinland-Pfalz

Wie das Integrationsministerium in Mainz mitteilte, gilt der Abschiebestopp mit sofortiger Wirkung. Hintergrund ist eine dramatische Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran. Sicherheitskräfte gingen dort mit extremer Härte gegen regimekritische Proteste vor, zudem gebe es Befürchtungen über weitere Hinrichtungen.

Das Ministerium spricht von einem massiven Vorgehen des Regimes gegen die eigene Bevölkerung, das sich in den vergangenen Wochen nochmals verschärft habe.

„Reale Gefahr für Freiheit und Leben“

Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) begründete die Entscheidung deutlich:

„Die Menschenrechtslage im Iran ist seit Jahren geprägt von systematischer Unterdrückung. Nun hat sich die Situation nochmals dramatisch verschärft. Wer derzeit in den Iran zurückgeschickt würde, wäre realer Gefahr für Freiheit und Leben ausgesetzt.“

Rheinland-Pfalz stehe für den Schutz der Menschenwürde und trage eine humanitäre Verantwortung, so Binz weiter. Ziel sei es, die im Land lebenden Menschen vor drohender Verfolgung zu schützen.

Abschiebestopp zunächst auf drei Monate befristet

Der Abschiebestopp gilt zunächst für drei Monate. Grundlage ist die aktuell geltende Rechtslage. Danach kann die Maßnahme im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium um weitere drei Monate verlängert werden.

Nicht betroffen von dem Abschiebestopp sind jedoch bestimmte Personengruppen. Ausnahmen gelten unter anderem für Straftäter oder sogenannte Gefährder, stellte das Ministerium klar.

Signalwirkung über das Land hinaus

Mit der Entscheidung setzt Rheinland-Pfalz ein klares politisches Signal. Die Landesregierung macht deutlich, dass sich migrationspolitische Entscheidungen an der aktuellen Sicherheits- und Menschenrechtslage orientieren müssen – insbesondere bei Staaten, in denen systematische Repression droht.

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