Eine negative Google-Bewertung kann für Unternehmen, Ärzte oder Selbstständige schnell zu einem ernsthaften Problem werden. Während sachliche Kritik ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Meinungsbildung ist, überschreiten viele Rezensionen die Grenze des Zulässigen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen müssen Sie nicht hinnehmen.
Doch eine rechtswidrige Google-Bewertung löschen zu lassen, ist oft komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Das einfache „Melden“ der Bewertung bei Google führt häufig nicht zum gewünschten Erfolg.
An dieser Stelle kommen spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien ins Spiel. Diese Kanzleien haben sich auf das Reputationsrecht und die Kommunikation mit Google spezialisiert. Sie wissen genau, welche Argumente Google benötigt, um eine Löschung zu veranlassen. Wir stellen Ihnen hier einige der führenden Kanzleien vor, die Unternehmen bei der Entfernung rufschädigender Bewertungen unterstützen.
Unsere Auswahl spezialisierter Kanzleien
Wir haben uns verschiedene Kanzleien angesehen, die sich auf die Löschung von Google-Bewertungen spezialisiert haben. Die folgende Liste stellt eine Auswahl von Kanzleien vor, die über nachgewiesene Expertise in diesem Bereich verfügen.
JURAPORT.SH mit Bewertungsloescher.de
JURAPORT.SH ist eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei und hat mit Bewertungsloescher.de eine eigene Abteilung für die Beseitigung negativer Online-Bewertungen. JURAPORT.SH mit Bewertungsloescher.de legt Wert auf einen effizienten und transparenten Prozess, der speziell auf die Anforderungen von Google und anderen Portalen zugeschnitten ist. Der Ansatz zielt darauf ab, Unternehmern schnell und mit hoher Erfolgsaussicht zu helfen, ihre Online-Reputation wiederherzustellen.
Der Prozess beginnt in der Regel mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Unternehmen können hier Bewertungen prüfen lassen , ob rechtliche Ansatzpunkte für eine Löschung bestehen. Diese Vorab-Prüfung ist unverbindlich und hilft, die Erfolgsaussichten einzuschätzen, bevor Kosten entstehen. Nur wenn die Kanzlei eine realistische Chance auf Löschung sieht, wird ein Mandat erteilt.
- Spezialisierung: Die Bewertungslöscher sind auf die Löschung von Bewertungen (nicht nur bei Google, sondern auch bei anderen Portalen) spezialisiert, was eine hohe Expertise und effiziente Abläufe vermuten lässt.
- Kostenlose Erstprüfung: Bewertungsloescher.de bietet eine unverbindliche und kostenfreie Prüfung der zu löschenden Bewertung an. Sie erfahren also vorab, ob ein Vorgehen aussichtsreich ist.
- Effiziente Prozesse: Durch die Spezialisierung sind die Kommunikationswege mit Google standardisiert und optimiert, was den Löschprozess beschleunigen kann.
- Hohe Erfolgsquote: Die Bewertungslöscher wirbt mit einer hohen Erfolgsquote, die durch die fundierte rechtliche Argumentation gegenüber den Plattformbetreibern erreicht wird.
- Fokus auf Rechtsverstöße: Das Vorgehen basiert auf der Identifizierung konkreter Rechtsverstöße, sei es gegen das Persönlichkeitsrecht, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Verstöße gegen die Google-Richtlinien.
Mueller.legal
Die Rechtsanwaltskanzlei Mueller.legal ist ebenfalls ein bekannter Akteur im Bereich des Reputationsschutzes und der Löschung von Google-Bewertungen. Die Kanzlei vertritt Unternehmen bundesweit bei der Verteidigung gegen rechtswidrige Rezensionen und legt Wert auf eine fundierte juristische Prüfung jedes Einzelfalls.
Auch Mueller.legal bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten und die mögliche Strategie zu besprechen. Die Kanzlei hebt hervor, dass sie nicht nur gegen Google vorgeht, sondern bei Bedarf auch den Verfasser der Bewertung direkt abmahnt, um Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Verfasser bekannt ist und die Wiederholungsgefahr unterbunden werden soll.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Potenzielle Mandanten können ihren Fall unverbindlich schildern und erhalten eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den anfallenden Kosten.
- Doppelte Strategie: Mueller.legal agiert nicht nur gegenüber Google, sondern ist auch dafür bekannt, die Verfasser von Bewertungen direkt juristisch zu belangen (z. B. durch Abmahnungen).
- Expertise bei Sonderfällen: Die Kanzlei betont ihre Erfahrung mit speziellen Fällen, wie etwa 1-Sterne-Bewertungen ohne Text, für die sie eigene Argumentationsstrategien entwickelt hat.
ROSE & PARTNER
ROSE & PARTNER ist eine etablierte Wirtschafts- und Steuerkanzlei mit mehreren Standorten in Deutschland, die ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen anbietet. Ein spezialisiertes Team, bestehend aus Fachanwälten für Medienrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz, kümmert sich um das Reputationsrecht und damit auch um die Löschung von Google-Bewertungen.
Im Gegensatz zu reinen „Lösch-Diensten“ bietet ROSE & PARTNER eine umfassende rechtliche Betreuung. Das Vorgehen beschränkt sich nicht nur auf die Entfernung der Bewertung bei Google, sondern umfasst auch die Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen direkt gegen den Bewerter. Dies signalisiert eine tiefgehende juristische Auseinandersetzung mit dem Fall, was besonders bei komplexen oder geschäftsschädigenden Auseinandersetzungen von Vorteil sein kann.
- Umfassende Rechtsberatung: Als Full-Service-Wirtschaftskanzlei können Mandanten eine Betreuung erwarten, die über die reine Löschung hinausgeht (z. B. Schadensersatz, Unterlassung, Presserecht).
- Hochspezialisierte Anwälte: Die Bearbeitung erfolgt durch Fachanwälte für Medienrecht und IT-Recht, was eine hohe juristische Qualität in der Argumentation gegenüber Google und Verfassern sicherstellt.
- Ganzheitlicher Ansatz: Die Kanzlei prüft nicht nur die Löschbarkeit bei Google, sondern auch die Möglichkeit, direkt gegen den Verfasser vorzugehen, um zukünftigen Schaden abzuwenden.
- Vertretung in Gerichtsverfahren: Sollte eine außergerichtliche Löschung scheitern oder ein Vorgehen gegen den Verfasser notwendig werden, verfügt die Kanzlei über die notwendige Expertise, Mandanten auch gerichtlich zu vertreten.
- Kostenlose Erstberatung: Auch ROSE & PARTNER bietet in der Regel eine kostenlose telefonische Erstberatung an, um den Fall und die möglichen Schritte zu erörtern.
Wichtiger Ratgeber: Alles, was Sie über die Löschung von Google-Bewertungen wissen müssen
Die Beauftragung einer Kanzlei ist ein wichtiger Schritt. Zuvor sollten Sie jedoch die Grundlagen verstehen. Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema.
Wann ist eine Google-Bewertung überhaupt rechtswidrig?
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch löschbar. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), die auch scharfe oder überspitzte Kritik erlaubt. Eine Löschung ist jedoch sehr wahrscheinlich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Die Bewertung enthält nachweislich falsche Fakten. (Beispiel: „Der Arzt hat die falsche Seite operiert“, wenn dies nachweislich nicht stimmt.)
- Schmähkritik: Die Bewertung zielt nicht mehr auf eine sachliche Auseinandersetzung ab, sondern ausschließlich auf die Diffamierung und persönliche Herabwürdigung einer Person. (Beispiel: „Der Inhaber ist ein Idiot und Betrüger.“)
- Bewertung ohne Kundenkontakt: Der Bewerter war nie Ihr Kunde, Patient oder Gast. Google-Bewertungen setzen eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen voraus.
- Verstoß gegen Google-Richtlinien: Die Bewertung verstößt gegen die spezifischen Regeln von Google. Dazu gehören:
- Hassrede, Diskriminierung oder Drohungen.
- Veröffentlichung privater Informationen (Namen von Mitarbeitern, Telefonnummern).
- Spam oder offensichtliche Werbung.
- Interessenkonflikte (z. B. Bewertungen durch (ehemalige) Mitarbeiter oder direkte Konkurrenten).
- Strafrechtlich relevante Inhalte: Dazu zählen Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).
Was ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung?
Dies ist die wichtigste juristische Unterscheidung:
- Tatsachenbehauptung: Ist objektiv überprüfbar (dem Beweis zugänglich). Sie ist entweder „wahr“ oder „falsch“.
- Beispiel: „Das Steak kostete 50 €.“ (Überprüfbar)
- Rechtswidrig, wenn: Unwahr. („Das Steak kostete 50 €“, obwohl es nur 25 € kostete.)
- Meinungsäußerung (Werturteil): Ist subjektiv und vom persönlichen Empfinden geprägt. Sie kann nicht „wahr“ oder „falsch“ sein.
- Beispiel: „Das Steak war viel zu teuer.“ (Subjektives Empfinden)
- Rechtswidrig, wenn: Sie die Grenze zur Schmähkritik überschreitet.
Viele Bewertungen sind Mischformen. Eine spezialisierte Kanzlei analysiert die Bewertung, um den unzulässigen Anteil (z. B. eine unwahre Tatsachenbehauptung im Kern) zu identifizieren und die Löschung damit zu begründen.
Kann ich eine Google-Bewertung nicht einfach selbst löschen?
Sie können jede Bewertung selbst bei Google melden (über das Drei-Punkte-Menü neben der Rezension). In der Praxis führt dies jedoch selten zum Erfolg.
Das Problem: Google erhält täglich Tausende solcher Meldungen. Eine einfache Meldung ohne rechtliche Begründung wird oft als nicht stichhaltig abgelehnt. Google agiert hier als Plattformbetreiber und muss erst dann handeln, wenn es konkret von einem Rechtsverstoß Kenntnis erlangt („Notice-and-Takedown“).
Ein Anwaltsschreiben erfüllt diese Anforderung. Es legt detailliert dar, warum die Bewertung gegen deutsches Recht oder die Google-Richtlinien verstößt. Google ist rechtlich verpflichtet, solche substantiierten Beschwerden ernsthaft zu prüfen, um nicht selbst in die Haftung zu geraten.
Wie lange dauert eine Löschung?
Die Dauer hängt stark von der Reaktionszeit Googles und der Komplexität des Falles ab.
- Klare Fälle: Bei offensichtlichen Verstößen (z. B. Hassrede) kann eine Löschung manchmal innerhalb von 24 bis 72 Stunden erfolgen.
- Standardverfahren: In den meisten Fällen muss Google dem Verfasser der Bewertung die Möglichkeit zur Stellungnahme geben (das sogenannte „Stellungnahmeverfahren“). Der Verfasser hat dann meist eine Frist (z. B. sieben Tage), um zu reagieren. Reagiert er nicht oder kann er den Vorwurf (z. B. eine Tatsachenbehauptung) nicht belegen, muss Google die Bewertung löschen.
- Durchschnittliche Dauer: Sie sollten mit einer Dauer von etwa ein bis drei Wochen rechnen, bis die Bewertung endgültig entfernt ist.
Fazit
Rechtswidrige Google-Bewertungen können erheblichen Schaden anrichten, doch Unternehmen sind ihnen nicht schutzlos ausgeliefert. Während das eigenständige Melden oft frustrierend und erfolglos bleibt, bieten spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und Dienstleister einen professionellen und effektiven Weg, die eigene Online-Reputation zu schützen.


















