TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen zur Tatzeit 34-jährigen Mann aus dem nördlichen Saarland Anklage wegen des Verdachts des Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in den Abendstunden des 4.6.2025 eine 28 Jahre alte Frau aus Hermeskeil auf einem Parkplatz an der L151 bei Hermeskeil mit einer Pistole erschossen zu haben (lokalo.de berichtete).
Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Der Angeschuldigte und die Geschädigte sollen ein außereheliches Verhältnis unterhalten haben, das der Angeschuldigte am Tattag telefonisch beenden wollte. Nachdem die Geschädigte es unternommen habe, das Verhältnis zu offenbaren, habe der Angeschuldigte sie unter der Vorgabe aufgesucht, eine gemeinsame Aussprache herbeiführen zu wollen. Er sei mit ihr zu dem Parkplatz an der L151 bei Hermeskeil gefahren. Dort soll er, nachdem beide das Fahrzeug verlassen hatten, im Verlauf des Gesprächs mit einer mitgeführten Pistole unvermittelt auf die wehrlose Frau geschossen haben. Diese wurde tödlich getroffen und verstarb unmittelbar vor Ort.
Der Angeschuldigte, der noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, befindet sich seit seiner am 5.6.2025 erfolgten Festnahme aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Rechtlicher Hinweis:
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: Staatsanwaltschaft Trier)


















Darf man erfahren, wer der Angeschuldigte aus dem nördlichen Saarland ist? Bei deutschen Tätern wird immer gleich ein Photo und ein Vorname veröffentlicht. Warum in diesem Fall mal wieder nicht? Soll man nicht erfahren, wer der Mörder ist?
Das ist doch kompletter Unsinn!
Es gilt immer noch der allgemeine Datenschutz – wieso sollte hier ein Foto und ein Name veröffentlicht werden?
Aber bei Ihnen zählt ja ohnehin nur noch die jeweilige Nationalität (zumindest wenn es um Tatverdächtige geht).