Eifelkreis: Kühl-Transporter auf A60 gestoppt – Gravierende Mängel bei Dönerspieß-Transport

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Polizei-Kontrolle Lkw
Foto: Harald Tittel/dpa

BICKENDORF/A60. Wie das Polizeipräsidium Trier mitteilt, haben Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des PP Trier (ZVD Wittlich, SB Schwerverkehr) am Freitagmorgen auf dem Parkplatz Nimstal-West an der A60 einen deutschen Kühl-Transporter gestoppt, der mit rund zwei Tonnen tiefgefrorenen Dönerspießen beladen war und auf dem Weg nach Frankreich war. Die Kontrolle deckte mehrere erhebliche Verstöße auf.

Verstöße gegen Vorschriften: Technik und Lenkzeiten bemängelt

Zunächst stellten die Beamten fest, dass im Transporter entgegen den gesetzlichen Vorschriften nur ein älterer Fahrtenschreiber verbaut war. Seit dem 1. Januar 2025 ist bei grenzüberschreitendem Güterverkehr die Nutzung eines neueren, sogenannten „intelligenten Fahrtenschreibers“ verpflichtend. Aus diesem Grund wurde dem Transporter bereits die Weiterfahrt nach Frankreich untersagt. Darüber hinaus wurden beim Fahrer Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

Gefährlicher Temperaturverstoß bei Lebensmitteln: Vernichtung der Ladung angeordnet

Aufgrund des Transports von Lebensmitteln wurde das zuständige Veterinäramt und die Lebensmittelkontrolle hinzugezogen. Bei der Überprüfung der Ladung wurde festgestellt, dass die tiefgefrorenen Dönerspieße lediglich bei minus 9 Grad transportiert wurden. Dies stellt eine gravierende Abweichung von der vorgeschriebenen Temperatur von etwa minus 18 Grad dar. Das Fahrzeug wurde daraufhin vom Veterinäramt versiegelt und die direkte Rückfahrt zum Firmensitz angeordnet. Das dortige Veterinäramt wurde umgehend informiert und wird die Überwachung der Vernichtung der Dönerspieße koordinieren.

Konsequenzen für Unternehmen: Ermittlungen eingeleitet

Gegen das betreffende Unternehmen werden nun entsprechende Maßnahmen hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen Verstöße ergriffen. Zudem fertigten die Beamten der Polizei Kontrollberichte wegen der Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Die Ermittlungen in dieser Angelegenheit dauern an.

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