TRIER. In einem Fall, der seit Anfang Mai die Öffentlichkeit bewegt, hat das Amtsgericht Trier auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier einen Haftbefehl gegen einen US-Soldaten der Airbase Spangdahlem erlassen.
Der Soldat steht im Verdacht, einen tödlichen Verkehrsunfall auf der A60 bei Landscheid im Kreis Bernkastel-Wittlich verursacht zu haben.
Dringender Tatverdacht: Fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs
Wie der leitende Oberstaatsanwalt auf Nachfrage bestätigte, wird dem beschuldigten Soldaten der dringende Tatverdacht der fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll der Soldat unter Alkoholeinfluss als Falschfahrer auf die A60 aufgefahren sein. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Pkw, bei dem eine Frau ihr Leben verlor und zwei Mitfahrerinnen schwer verletzt wurden. Die beiden Verletzten haben das Krankenhaus inzwischen verlassen.
Deutsche Justiz behält Zuständigkeit: NATO-Truppenstatut relevant
Obwohl der beschuldigte Soldat weiterhin im Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte verbleibt, führt in diesem Fall die deutsche Justiz das Verfahren. Dies ist bemerkenswert, da das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut den US-Streitkräften grundsätzlich erlaubt, ihre Soldaten auch dann in Gewahrsam zu behalten, wenn deutsche Behörden für das Verfahren zuständig sind. Die Entscheidung, das Verfahren nicht an die amerikanische Militärjustiz abzugeben, unterstreicht die Entschlossenheit der deutschen Behörden, diesen Fall umfassend zu untersuchen und rechtlich aufzuarbeiten.














